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Bildung in Deutschland - Ansprüche und Wirklichkeit

Arbeitstexte zur

Frühjahrstagung 2009

des Arbeitskreises Bildung und Erziehung bei Attac Köln

und des Friedensbildungswerks Köln:

  

Bildung in Deutschland -
 
Ansprüche und Wirklichkeit
 

 

9. Mai 2009

Köln, Bürgerhaus Stollwerck

 http://www.attac-koeln.de//images/stories/arbeitstexte.doc

 

Inhalt



Karl-Heinz Heinemann

Die Bildungsverlierer Seite 3


Clemens Knobloch

Vom Menschenrecht zur Markenware:

Bildungsprivatisierung Seite 12


Anne Ratzki

Verlockende Zweigliedrigkeit -

Kritische Nachfragen und Anmerkungen

zum Hamburger Schulkonzept Seite 21


Wolfgang Lieb

Studium als Privatinvestment -

Argumente wider die Gebührenapologeten Seite 25

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Die Bildungsverlierer

Karl-Heinz Heinemann ©

Die Tage der Hauptschule scheinen gezählt. Selbst CDU-regierte Bundesländer nehmen Abschied von dieser Schulform. Hessen wolle die Hauptschule abschaffen, berichtete die Frankfurter Rundschau Anfang März unter Berufung auf ein internes Papier des Kultusministeriums. Das Dementi folgte auf dem Fuße. Dennoch denkt man in Wiesbaden daran, Haupt- und Realschulen zusammenzufassen. Der CDU-Senat in Hamburg beschließt die Einführung der Stadtteilschule – einer Haupt- und Realschulen integrierenden Schulform, die sogar eine gymnasiale Oberstufe bekommen soll. In Schleswig-Holstein will die Große Koalition „Gemeinschaftsschulen“ zulassen, die alle drei weiterführenden Bildungsgänge anbieten, also den Haupt- und Realschulabschluss ebenso wie das Abitur. In Sachsen gibt es Mittelschulen, in Thüringen Regelschulen, in Rheinland-Pfalz Regionalschulen, im Saarland Sekundarschulen.

Und auch dort, wo es noch die alten Schulformen gibt, sind die Übergänge zwischen ihnen unterschiedlich geregelt, gibt es eine neun- oder zehnjährige Schulpflicht, es gibt viele, wenige oder gar keine Gesamtschulen. Von einem einheitlichen dreigliedrigen Schulsystem kann keine Rede mehr sein. Stattdessen entsteht im Namen des Föderalismus eine neue Unübersichtlichkeit, die sich zu einem Mobilitätshindernis auswächst.

Das internationale Manager-Jet-Set schickt seine Kinder auf „International Schools“ mit weltweit einheitlichen Strukturen und Abschlüssen, damit sie zwischen Hongkong und Düsseldorf einigermaßen mobil sind. Doch die Kinder des Facharbeiters aus der Lausitz, der mit seiner Familie ein paar hundert Kilometer weiter nach Heilbronn umziehen möchte, werden erhebliche Schwierigkeiten mit den dortigen Schultypen haben, die ganz anders sind als in ihrer Heimat.

In der Praxis stellt die fehlende Einheitlichkeit beispielsweise Schülerinnen und Schüler, deren Familien von einem Bundesland in ein anderes ziehen müssen, ... vor erhebliche Probleme,“ stellt der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Bildung, Vernor Munoz in seinem Bericht über Deutschland fest (Arbeitsübersetzung der GEW, S. 13). „Es scheint Schwierigkeiten dabei zu geben, Chancen einheitlich zu garantieren, da diese Chancen vom Wohnort der Schülerinnen und Schüler und ihrer Familien abhängen.“

Nur in wenigen Bundesländern, in Nordrhein-Westfalen zum Beispiel, hält man noch die Hauptschule für das Mittel der Wahl, um all die Kinder aufzusammeln und zu entsorgen, die die große Zahl der Mittelschicht-Eltern nicht neben ihren Kindern auf der Schulbank im Gymnasium haben wollen. Anderswo, wie in Hamburg, hat man erkannt, dass die sozialen und volkswirtschaftlichen Kosten zu hoch sind: Die Hauptschule produziert zu viele Schulabbrecher, Versager, die sich die deutsche Wirtschaft angesichts des am Horizont sichtbaren Aufschwungs weniger denn je leisten kann.

Hohe Kosten produziert diese Schulform aber auch deshalb, weil dort immer weniger Kinder angemeldet werden. In Nordrhein-Westfalen ist ein Viertel der 730 Hauptschulen wegen Schülermangel von Schließung bedroht. Das liegt auch am Geburtenrückgang, aber nicht nur. Vor allem hat sich das Schulwahlverhalten geändert. Die Gemeinden haben gar kein Interesse daran, Hauptschulen anzubieten. Nur mit einem umfassenden Angebot an Schulen mit höheren Abschlüssen sind sie als Wohnort und als Standort für Gewerbeansiedlungen attraktiv. So wollen nun die beiden westfälische Gemeinden Schöppingen und Horstmar abweichend von der Landespolitik anstelle ihrer Hauptschulen eine Gemeinschaftsschule nach schleswig-holsteinischem Vorbild gründen. Erklärtes Ziel ist es, dass dort mehr als die Hälfte der Kinder den Weg in die gymnasiale Oberstufe finden soll.

Die Rüttgers-Regierung dagegen gibt sich den Anschein, dass sie am Auslaufmodell Hauptschule festhält. So wies noch im Frühjahr 2007 der Fraktionschef der Regierungspartei CDU den Oppositionsvorschlag einer wenigstens bis zur sechsten Klasse reichenden Gemeinschaftsschule als "Kulturkampf um die Schulform" zurück. Auch die NRW-Schulministerin Barbara Sommer beharrt: "Unser Schulsystem braucht eine Rückbesinnung auf Stärken statt neue Schulformdebatten."1 Mit dieser Behauptung begründet sie übrigens eine Beschlussvorlage ihres Hauses, mit der an den Gymnasien wieder die lateinischen Klassenbenennungen von Sexta bis Oberprima eingeführt werden sollen.

Die Düsseldorfer CDU/FDP-Koalition möchte die eindeutige Abstimmung mit den Füßen durch Eltern und Schüler aufhalten und startet eine „Qualitätsoffensive Hauptschule“. Gemeint ist: es sollen 35 der 730 Hauptschulen in Ganztagsschulen umgewandelt werden – mit einem Anteil von knapp 4,8 % ein bescheidenes Programm. Mit flankierenden Maßnahmen wollten auch schon die Vorgängerregierungen die Hauptschulen stärken: Da gibt es das BUS-Programm – Beruf und Schule, Langzeitpraktika und zahllose Berufsfindungsprogramme. Anders als die meisten anderen Bundesländer hat Nordrhein-Westfalen die Zehnklassen-Hauptschule, und man kann dort die Fachoberschulreife, also die Mittlere Reife bekommen. Auch dadurch könnte die Hauptschule attraktiver werden, sollte man meinen.

Doch all das nutzt nichts – die Hauptschulen bluten unweigerlich aus. Nur noch 20 Prozent der 15-jährigen Schülerinnen und Schüler besuchen diese Schule, die längst von der „Haupt“- zur Restschule geworden ist. In Hessen etwa wechseln nur noch vier Prozent der Grundschüler auf eine Hauptschule – aber 25 Prozent aller Schüler machen den Hauptschulabschluss – die meisten Hauptschüler sind also Kinder, die von Realschulen und Gymnasien „abgeschult“ wurden.

Die Hauptschule wird gebraucht – als Abstellgleis für die Kinder der anderen

Man sollte meinen, dass die Schulform Hauptschule ihre Verteidiger vor allem unter denen hat, die dort arbeiten. Doch das Gegenteil ist der Fall. Die Hauptschule sei „grandios gescheitert“, sagt Dietmar Bronder - jemand, der es wissen muss. Er leitet eine Hauptschule in einem sozialen Brennpunkt in Duisburg. Und er ist Vorsitzender des Arbeitskreises Hauptschule, dessen Ziel die Förderung des Hauptschulbildungsganges ist. Im vergangenen Jahr forderten – nach dem Hilferuf der Rütlischule 40 Hauptschulleiter in Berlin die Auflösung ihrer Schulform.

Dagegen halten die Vertretung der Gymnasialeltern und der Deutsche Philologenverband als die Vertretung der Gymnasiallehrer diese Einrichtung für unverzichtbar. Die Hauptschule sei notwendig, um das Profil des Gymnasiums zu erhalten, argumentiert zum Beispiel unverhüllt der Philologenverband Baden-Württemberg 2. Geht es um die eigenen Kinder, so versuchen Eltern, die Hauptschule zu meiden wie der Teufel das Weihwasser. Doch wenn es um die Kinder anderer Leute geht, dann wird sie anscheinend nach wie vor dringend gebraucht. Wer das gegliederte Schulsystem mit seiner Auslese nach dem Ende der Grundschule aufrecht erhalten möchte, der benötigt sie als Sammelbecken für die Bildungsverlierer, für die Kinder und Jugendlichen, die von Realschulen und Gymnasien abgewiesen werden. Und das sind rund zehn Prozent aller Gymnasiasten und RealschülerInnen.

Anfang der 50er Jahre besuchten in der Bundesrepublik rund 80 Prozent der Kinder die Volksschuloberstufe, die bis in die sechziger Jahre nach dem achten Schuljahr endete. Heute gehen nur noch rund 20 Prozent der Kinder des achten Schuljahres zur Hauptschule. Dabei gibt es große Schwankungen zwischen den Bundesländern: 10 Prozent sind es in Berlin und Sachsen-Anhalt, und 35 bzw. 40 Prozent in Baden-Württemberg und Bayern.

Hauptschule – der Super-GAU der Schulkarriere

Ob ein Kind die Hauptschule besucht, eine Realschule, ein Gymnasium oder eine Gesamtschule, das entschieden bisher die Eltern. Nach dem neuen Schulgesetz ist aber die Empfehlung der Grundschule verbindlich: Ein Kind ohne Empfehlung fürs Gymnasium muss einen dreitägigen Prognoseunterricht durchlaufen, eine Art Testverfahren. In rund zwei Dritteln der Fälle hat die dreiköpfige Jury des Prognoseverfahrens die vorher gegangene Entscheidung der Grundschullehrerin bestätigt.

Dass in dem selben Schulgesetz die freie Schulwahl für die Grundschulen eingeführt wurde, mit dem Argument, den mündigen Bürgern nicht in ihre Schulentscheidungen hereinreden zu wollen, entspricht ja der neoliberalen Ideologie des Abbaus staatlicher „Bevormundung“. In völligem Widerspruch dazu steht es aber dann, dass der Übergang in die weiterführende Schule, der für die ganze spätere Bildungs- und Berufskarriere entscheidend ist, in die Hand einer staatlichen Institution gelegt wird.

Die Begründung durch Schulministerin Barbara Sommer: So könne man den zehn Prozent Absteigern ihr Schicksal ersparen. Tatsächlich ist diese Einschränkung des Elternrechts nichts anderes als der Versuch, die Hauptschulen durch die Zwangszuweisung von Schülern am Leben zu erhalten. Viele Eltern unterlaufen diese Zwangszuweisungen, indem sie ihre Kinder an Gesamtschulen anzumelden versuchen, denn diese Option bleibt ihnen in jedem Fall. Die Anmeldezahlen für die Gesamtschulen sind noch einmal rasant gestiegen. Eltern und Kinder haben jedoch nur einen rechtsverbindlichen Anspruch auf einen Platz an einer Schule des gegliederten Systems. Deshalb mussten viele Kinder von den Gesamtschulen abgewiesen werden.

Barbara Sommers Begründung, sie wolle Kindern das Scheitern in der falschen Schule ersparen, zeigt, worum es der Schulpolitik dieser Landesregierung geht: Sie will gegen jede schulpolitische Vernunft und gegen das Gebot der Chancengleichheit an der Ausleseideologie festhalten. Schulversagen und Sitzenbleiben wird nicht als Problem der Schule gesehen, die ihre Kinder nicht angemessen unterrichtet und fördert, sondern als Problem der Kinder, die auf der falschen Schule sind. Das erklärt auch, warum auf Biegen und Brechen an der Hauptschule festgehalten wird: Sie wird gebraucht für die Kinder, die an anderen Schulen nicht ausreichend gefördert werden und deshalb selektiert werden müssen.

Die Entscheidung über die Schullaufbahn in die Hand der Grundschullehrerinnen zu geben unterstellt, dass sie besser als die Eltern in der Lage seien, die intellektuellen Fähigkeiten eines Kindes und deren Entwicklung einzuschätzen. Die Lernausgangslagen-Untersuchung des Berliner Erziehungswissenschaftlers Rainer Lehmann gibt Anlass, daran zu zweifeln. Er hat die Leistungsfähigkeit sämtlicher Fünftklässler in Hamburg getestet und seine Testergebnisse mit den Schulempfehlungen der Grundschullehrerinnen verglichen. Sein Befund:

Das Kind einer Mutter ohne Schulabschluss muss erheblich überdurchschnittliche Leistungen aufweisen, um eine Gymnasialempfehlung zu bekommen, während einem Kind, dessen Mutter Abitur hat, auch noch mit unterdurchschnittlichen Testleistungen der Besuch eines Gymnasiums empfohlen wird.

Kinder von Müttern mit Abitur haben im Vergleich zu Kindern von Müttern ohne Schulabschluss eine sechseinhalb mal so große Chance, für das Gymnasium empfohlen zu werden.

Die Hauptschule ist die letzte Station des Abstiegs, der Super-GAU der Schulkarriere. Unser Schulsystem sei durchlässig, behaupten die Verteidiger der Selektion. Durchlässig ist das System aber praktisch nur in einer Richtung: nach unten. Auf ein Kind, das den Aufstieg schafft, eher von der Realschule ins Gymnasium als von der Hauptschule in die Realschule, kommen in Nordrhein-Westfalen 20 Kinder, die absteigen müssen, stellt der Dortmunder Schulforscher Ernst Rösner fest. Vor 20 Jahren war das Verhältnis Auf- und Absteiger noch vier zu eins.

Die Folge: in der Hauptschule sammeln sich Kinder mit Misserfolgserlebnissen. „Sie haben gelernt, dass ihnen ständig etwas misslingt und dass das Negative Beachtung findet und nicht ihre Erfolge. Und daran orientieren sie sich“, meint Dietmar Bronder vom Arbeitskreis Hauptschule.

Trotz allem – an Hauptschulen wird gute Arbeit geleistet

In der Öffentlichkeit wird das Bild der Hauptschule geprägt durch den Hilferuf der Lehrer von der Rütli-Schule in Berlin. Wer unter die Hauptschüler fällt, sei es als Lehrer oder Jugendlicher, der sei seines Lebens nicht mehr sicher, geschweige denn, dass mit ihnen noch irgendetwas außer dem Gebrauch des Schlagstocks und das Aufladen von Pornos auf das Handy gelernt werden kann. Dieses Bild ist falsch. Es wird weder den jungen Menschen dort gerecht noch den Lehrerinnen und Lehrern an Hauptschulen, in der Regel engagierten Pädagogen, wie man sie kaum an Gymnasien findet.

Es ist in erster Linie kein pädagogisches Problem, dass die Hauptschule ihren Schülerinnen und Schülern nicht das Bewusstsein vermittelt, dass sie etwas leisten können, dass sie sich in der Gesellschaft bewähren. Dass die Hauptschule ihre Kinder eher entmutigt, ist der Funktion dieser Schule im gesellschaftlichen Ausleseprozess geschuldet. Und so sind Hauptschüler dazu verurteilt, immer wieder das Negativ-Image zu bestätigen, das über sie verbreitet wird. Dabei hätten sie besseres verdient.

Einige Beispiele:

Deutschunterricht im neunten Schuljahr in der Hauptschule Wermelskirchen: Die Schüler haben eine Wandzeitung über Goethe hergestellt, mit seinem Lebenslauf, dazu Scherenschnitte von der ganzen Klasse. Schön gestaltet hängt sie an der Wand. Wie alle guten Hauptschullehrer arbeitet Thomas Rau produktorientiert. Die Kinder lesen und schreiben nicht nur, sondern stellen etwas her, was sie dann auch vorzeigen können, auf das sie stolz sind. Thomas Rau versucht, einen persönlichen Bezug zwischen den Schülern und ihrem Lerngegenstand herzustellen.

Warum versucht er, seinen Hauptschülern Goethe nahe zu bringen? Sollten sie nicht besser Rechtschreibung und Grammatik üben und Bewerbungen und Lebensläufe schreiben? Die Schüler selbst haben sich das Thema gewünscht. Sie wissen, literaturgeschichtliche Grundkenntnisse gehören zum Distinktionswissen, an denen sich später einmal entscheiden kann, wer zur Gesellschaft dazu gehört und wer nicht.

Die Schule hat einen Bildungsauftrag, und das gehört zu unserer Kultur“, meint Thomas Rau. „Und Goethe gehört einfach dazu, nicht nur Berufsvorbereitung und dass man richtig lesen und schreiben kann.“

Hauptschulen sind Räume sozialen Lernens…

Die Kopernikus-Hauptschule in Köln-Porz hat ein sozial gemischtes Einzugsgebiet. Einige Schüler kommen aus dem Finkenberg, dem „Demo“, einer Hochhaussiedlung mit hohem Anteil an Arbeitslosen, Sozialhilfeempfängern und sozialen Randgruppen. An der Schule gibt es Gewalt und Kriminalität.

Nichts Außergewöhnliches, meint die Schulleiterin. Hier in Porz wird offen darüber gesprochen. Hier haben sich die Schulen mit der Polizei und dem Jugendamt zusammen getan. Körperverletzung, Abzocke, Bandenkriminalität bleiben nicht unentdeckt und werden bekämpft. In einem Programm zur Gewaltprävention lernen Jugendliche, die besonderen Probleme mit dem Lernen und dem Verhalten in der Gruppe haben, zusammen zu arbeiten, Respekt voreinander zu haben. Jede Gruppe wird betreut von einer Lehrerin oder einem Lehrer und einem Sozialpädagogen, der von außen kommt. Finanziert wird dieses Projekt aus EU-Mitteln. Marianne Montree arbeitet hier mit: „Zusammen am Tisch zu sitzen und sich anzuschauen, das ist für viele schon enorm. Das sind so ganz einfache Grundregeln, die sie nicht beherrschen, gemeinsam essen zum Beispiel.“

in denen die positiven Vorbilder fehlen.

Marianne Montrée übernimmt eine Aufgabe, die eigentlich Gleichaltrigen zukommt: Sie ist Vorbild für ihre Schülerinnen und Schüler. „Kinder brauchen Vorbilder unter Gleichaltrigen, Peers, keine älteren Menschen, die eine andere Biografie haben als sie, “ meint Karl Zenke, Erziehungswissenschaftler aus Ludwigsburg und Hauptschulexperte. „Und diese Vorbilder gibt es an der Hauptschule kaum. Es gibt keine Schüler, die in der Lage wären, die Mitschüler mitzuziehen. Dazu braucht man ein integriertes Schulsystem.“ Stattdessen muss die Hauptschule herhalten als Auffangbecken für die Kinder und Jugendlichen, die von anderen Schulen abgeschoben werden. Sie sind durch das Erlebnis, abgeschoben zu werden, nicht geeignet zu sein schon schwer traumatisiert, manche verschließen sich gegenüber der Lehrerin ganz, reagieren mit Zynismus und Abwehr. Hätte sie nur die Schülerinnen und Schüler, mit denen sie ab dem fünften Schuljahr arbeitet, sie wäre sicher, dass die alle zu einem ordentlichen Schulabschluss kommen würden, meint Marianne Montrée.





Abschulungsverbot

Es gäbe eine rasch wirkende Maßnahme, wie man die Hauptschule wirklich aufwerten könnte, wenn man es ernsthaft wollte: ein Abschulungsverbot an Realschulen und Gymnasien. Jede Schule muss die Kinder bis zu einem Zehnklassenabschluss führen, die sie im fünften Schuljahr übernimmt, und darf sie nicht mehr an die nächst niedrigere Schulform weiter reichen. Damit würde man auch den Gedanken der individuellen Förderung in den Schulen besser verankern können als durch viele schöne Kongresse, denn dann müsste jede Schule die Verantwortung für ihre Schülerinnen und Schüler übernehmen.

Gute Hauptschullehrer müssen die Defizite des Systems ausbügeln

Doch zurück in die Hauptschulwirklichkeit. Sonntagvormittag in Tente, einem Straßendorf kurz vor Wermelskirchen im Bergischen Land, das Fest der Freiwilligen Feuerwehr. Vier Mädchen stehen auf der zur Bühne umgebauten Ladefläche eines Lastwagens, drei Jungen pegeln die aufwändige Lautsprecheranlage ein. Es sind Schüler und Ehemalige der Hauptschule Wermelskirchen. Musiker, Sängerinnen, Tänzer, Techniker der „Constant Changing People“, der Band der Hauptschule in Wermelskirchen - alles in allem sind etwa 150 Schülerinnen und Schüler beteiligt. Fast an jedem Wochenende ist Heinz-Willi Mergler, der stellvertretende Schulleiter, mit der Gruppe unterwegs. Hier in der Region ist sie eine Institution, so wie die Hauptschule Wermelskirchen überhaupt. Sie wurde in einem landesweiten Qualitätswettbewerb als beste Schule des Landes ausgezeichnet.

Hier können Kinder Ausdrucksmöglichkeiten erproben, in denen sie geschickter und erfolgreicher sind als in den klassischen Schulfächern: Singen, Tanzen, ein Instrument spielen oder die Studiotechnik bedienen. Ebenso wichtig sind die öffentlichen Auftritte: Sie können das Ergebnis ihrer Arbeit vorführen und bekommen öffentliche Anerkennung. Mit viel Engagement können die Lehrerinnen und Lehrer ein wenig von dem wettmachen, was das Auslesesystem an Verletzungen produziert und Lernmotivation verschüttet.

Mit dem Stigma, Restschule zu sein, will sich Heinz-Willi Mergler nicht abfinden. Viele Schüler würden nach der zehnten Klasse weiter führende Schulen besuchen. Und ab und an wechselten auch Kinder aus der Hauptschule in die Realschule. Warum eigentlich? Schließlich kann man auch an der Hauptschule den Realschulabschluss machen. Doch selbst diese pädagogisch ausgezeichnete Hauptschule versieht offenbar ihre Schüler nicht nur mit einem Abschlusszeugnis, sondern mit einem Stigma, das man vermeiden möchte.

Der Wermelskirchener Schulleiter Helmut Fuchs sieht die Funktion seiner Schule realistisch: „Wenn die Grundschüler auf die Schulformen aufgeteilt werden, dann sehen wir an unserer Schule ja nur die die Schüler, die im Laufe ihrer Grundschulzeit eine Kette von Defizite hatten. Da wurde Selbstvertrauen zerstört. Wir müssen die Kinder auffangen und ihnen zunächst wieder Selbstvertrauen vermitteln.“

Die Hauptschule in Wermelskirchen gehört zu den acht Prozent dieser Schulform in NRW, die ein „günstiges Milieu“ vorfinden. In einer Sekundäranalyse der PISA-Daten haben Erziehungswissenschaftler versucht, Bedingungen auszumachen, unter denen Lernerfolge möglich sind oder eben nicht mehr stattfinden.3 Die Lesekompetenz und die Gewaltbereitschaft wurden als Indikatoren für die Leistung und die „Peer-Kultur“ genommen. In Hauptschulen, deren Schüler häufiger Eltern ohne Berufsausbildung, nicht voll erwerbstätige Väter haben, deren Familiensprache nicht Deutsch ist, in deren Klassen viele Wiederholer sitzen, herrschen – statistisch betrachtet – die schlechtesten Lernbedingungen. Das wird nicht weiter überraschen. Ebenso wenig überraschend ist es, dass gerade dort, wo viele Kinder andere weiterführende Schulen besuchen, diese Negativ-Merkmale gehäuft in den Hauptschulen anzutreffen sind. Die Folge: Besonders in Großstädten sind die Entwicklungsbedingungen an den Hauptschulen schlecht. Nach Baumert et al. haben in Bremen über 95 Prozent der Hauptschulen dieses „schwierige Milieu“, in Niedersachsen dagegen nur vier Prozent. In Nordrhein-Westfalen sind es 44 Prozent. Baumert spricht von einer „schwer zu rechtfertigenden strukturellen Benachteiligung einer qualitativ nicht zu vernachlässigenden Gruppe von Jugendlichen“4.

Die nahe liegende Schlussfolgerung aus der Analyse wäre, diese „schwierigen Milieus“ durch integrative Schulen aufzulösen. Es gibt aber theoretische auch noch eine andere Möglichkeit, der Entmischung entgegenzuwirken: Indem man wieder mehr Kinder auf die Hauptschulen schickt!

Offenbar ist das die Konsequenz, die die nordrhein-westfälische Schulpolitik gezogen hat, etwa durch die Einführung der verbindlichen Grundschulempfehlung und durch den vergeblichen Versuch, die Hauptschulen in der Öffentlichkeit schönzureden und diejenigen, die auf das strukturelle Problem dieser Schulform hinweisen für dieses Problem auch verantwortlich zu machen. Im Mai wurde der Hauptschulpreis der Hertie-Stiftung an eine nordrhein-westfälische Hauptschule verliehen. Dort haben immerhin rund 60 Prozent der Schüler eine Perspektive nach ihrem Schulabschluss. Auch diese Schule auf dem Land gehört zu der Minderheit mit einem „günstigen Milieu“. Die Rheinische Post jubelt: „Vorteil Hauptschule“, überschreibt sie einen Kommentar von Jens Voss, den das Schulministerium auf seiner Website zitiert. „In NRW gehen 250.000 Kinder auf die Hauptschule. Sie wieder und wieder zu System-Verlierern zu stempeln, ist skrupellos.“ Heißt es darin. Also: Hört auf, schlecht über die Hauptschule zu reden, dann bekommen deren Absolventen auch eine Lehrstelle! Nun, wir haben versucht, auch die gute Arbeit an den Hauptschulen darzustellen, nur, es steht zu befürchten, dass wir damit die tatsächliche miserablen Chancen ihrer Absolventen um keinen Deut verbessern können.

Am Ende zählen die Chancen auf dem Ausbildungsmarkt…

Hauptschullehrer können sich noch so abmühen, ihre Schülerinnen und Schüler zu motivieren und zu integrieren – letztendlich zählt, was ihre Absolventen mit dem Abschluss anfangen können. Und das ist immer weniger. Die Lehrstellenbilanz gibt die tatsächliche Katastrophe nur unzureichend wider. Tatsächlich bekommt nur noch eine kleine Minderheit der Hauptschulabsolventen einen betrieblichen Ausbildungsplatz.

Ende Februar 2006 wurden kurz vor ihrem Schulabschluss im zehnten Schuljahr 3900 Schülerinnen und Schüler in Köln nach ihrer Perspektive befragt. Von den Hauptschülern war knapp die Hälfte auf der Suche nach einem Ausbildungsvertrag. Von ihnen hatten ganze fünf Prozent einen Ausbildungsvertrag. Im Jahr davor waren es zum gleichen Zeitpunkt mehr als doppelt so viele. Die andere Hälfte wollte zum Teil eine schulische Ausbildung besuchen, einen Lehrgang der Arbeitsagentur oder sie wussten nicht, was aus ihnen werden kann.

Ein Beispiel aus einer Kölner Hauptschulabschlussklasse, in der alle Schüler den 10b-abschluss bekommen sollten, also die Mittlere Reife: Von den 21 Schülerinnen und Schülern wollten zehn eine Ausbildung anfangen, die übrigen elf wollten sich irgendwie weiter qualifizieren. Von den zehn haben zwei einen schulischen und zwei einen beruflichen Ausbildungsplatz bekommen, einer galt als nicht ausbildungsfähig. Die fünf übrig gebliebenen bemühten sich um einen Platz in einem Berufskolleg - vergeblich. Schließlich hat es die Klassenlehrerin geschafft, mithilfe ihrer persönlichen Kontakte fast alle zumindest an einem Berufskolleg unterzubringen.

Dabei wird spätestens ab dem achten Schuljahr auf den Ernstfall Lehrstellensuche und Bewerbung hin gearbeitet. Schnupperpraktika, dreiwöchige Betriebspraktika und Langzeitpraktika, bei denen die Schülerinnen und Schüler über mehrere Monate einen Tag in der Woche in die Betriebe gehen, Bewerbungstrainings, Assessment-Wochenenden und Fähigkeiten-Tage werden durchgeführt. Es kommt der Berufsberater von der Arbeitsagentur, es gibt eine Berufswahl-Koordinatorin im Kollegium. Kinder, die ohne Hauptschulabschluss abgehen, werden einer ganzen Batterie von Maßnahmen unterzogen. Sie besuchen schon Berufsschulklassen und arbeiten regelmäßig in einer Werkstatt. Sozialpädagogen begleiten sie individuell als so genannte Wegeplaner. Doch wohin? Bestenfalls in eine Vorbereitungsklasse für ein Berufsgrundschuljahr. Denn mittlerweile machen die Berufskollegs ihre Fachschulklassen auch dicht.

Wir verwalten einen Missstand

Inka Schreinermacher ist Berufswahlkoordinatorin an einer Kölner Hauptschule. 80 Prozent der Schüler, die in eine berufliche Ausbildung wollten, haben keinen Ausbildungsplatz bekommen. Typische Hauptschulberufe wie Maler-Lackierer, Friseurin, Verkäufer, werden inzwischen belegt von Realschulabsolventen. Inka Schreinermaler zweifelt am Sinn ihrer Arbeit. „Wir verwalten einen Missstand. Auf der einen Seite müssen wir die Kinder motivieren, dass sie sich bewerben. Auf der anderen Seite erfahren die Kinder dann immer wieder Frustrationen, und das führt dann irgendwann dazu, dass sie aufhören, sich zu bewerben. Mittlerweile ist es so, dass auch an den beruflichen Schulen keine Plätze mehr da sind.“

Der Besuch einer Fachschule oder eines Qualifizierungslehrgangs ist meist nur eine Notlösung. Viele fürchten – zu Recht – dass ihnen der Hauptschulabschluss allein kaum Chancen auf dem Lehrstellenmarkt eröffnet. Sie besuchen ein Berufsvorbereitungsjahr, andere Qualifizierungskurse, die oft nichts weiter sind als Warteschleifen, vielleicht holen sie noch am Berufskolleg die Fachoberschulreife nach, um dann eine Fachschulklasse zu besuchen, in der Hoffnung, damit bessere Chancen auf dem Ausbildungsmarkt zu haben. Der Übertritt ins Berufsleben wird nur weiter herausgezögert, falls er denn überhaupt irgendwann einmal gelingt. Die Hauptschule taugt nicht einmal dazu, die Schulzeit für Lernmüde zu verkürzen – im Gegenteil: Im Endeffekt verbringen die meisten von ihnen mehr Zeit in einer Schullaufbahn als Realschüler oder sogar Gymnasiasten.

Besonders schwierig ist die Situation für Migrantenkinder, den 17-jährigen Djihan zum Beispiel, einem Deutschen türkischer Abstammung. Er wohnt im Kölner Norden und hat sich zunächst bei den großen Chemiefirmen dort beworben – vergeblich. In Großbetrieben, die eine qualifizierte Ausbildung vermitteln, sind Hauptschüler so gut wie chancenlos. Schließlich hat er einen Einstellungstest bei der Maler- und Lackierer-Innung gemacht – er hat ihn bestanden. Dennoch haben seine 35 Bewerbungen bisher keinen Erfolg gehabt. Er hat regelmäßig die Schule besucht, seine Zeugnisse sind in Ordnung – man merkt ihm seine Verzweiflung an. Und er fragt sich, warum sein Klassenkamerad Fabian auf Anhieb einen Ausbildungsplatz in einem Elektrofachgeschäft bekam – schon so etwas wie ein Traumjob für einen Hauptschüler. Er hatte erst spät angefangen, sich zu bewerben, und auf einem Zeugnis standen 47 Fehlstunden.

Fabian hat Djihan nicht nur seine deutsche Abstammung voraus. Er tritt selbstsicher auf und ist eloquent. Diese Kompetenzen hat er nicht auf der Hauptschule gelernt, sondern die hat er aus seiner Familie mitgebracht und aus den Gymnasien und Internaten, die er besucht hat, bevor er in der Endstation Hauptschule landete. Er hat wenigstens ein wenig von dem kulturellen Kapital mitbekommen, das die Hauptschule nicht vermitteln kann, weil hier die Bildungsverlierer und deren Kinder unter sich sind. Nur in einer integrierten Schule hätten Schüler wie Djihan die Chance, im Umgang mit Gleichaltrigen auch etwas von dem Habitus mitzubekommen, der Mittelschichtkindern im Elternhaus „vererbt“ wird. , und ohne den man im Alltagsleben ein Defizit hat, das man kaum durch gute Noten ausgleichen kann.

Auch das Handwerk will keine Hauptschüler mehr

Die Anforderungen sind in allen Lehrberufen so hoch, dass man dazu den mittleren Schulabschluss braucht, meint Ekatarina Kouli, Referentin für Bildungspolitik beim Handwerkertag Baden-Württemberg: „Viele, die zu uns kommen, sind nicht in der Lage, die Ausbildung erfolgreich zu absolvieren, und sie können sich auch nicht erfolgreich am Weiterbildungsprozess, der immer erforderlicher wird, beteiligen. Wir stellen im Leistungsbereich Defizite ebenso wie in den Verhaltensweisen fest.“, meint sie. Deshalb plädiert sie für die Einführung eines einheitlichen Schulsystems, und mit ihr mittlerweile etliche andere Funktionäre des Handwerks. Damit bricht eine der Haupt-Stützen des gegliederten Schulsystems weg.

Hinter der Hauptschule steht immer noch die Ideologie, dass es verschiedene Tätigkeitsprofile gebe, und für jedes gebe es eine Schulform: Leute, die eine einfache Tätigkeit ausführen, welche für den Verwaltungsapparat und für Führungspositionen. Doch diese Aufteilung gilt selbst im Handwerk nicht mehr. „Heute muss ein Handwerksmeister in der Lage sein, alle drei Bereiche abzudecken, er muss zupacken, wenn es sein muss, er muss Büro- und Verwaltungstätigkeiten erledigen, er muss viele Vorschriften usw. zur Kenntnis nehmen und umsetzen und er muss natürlich auch führen können,“ erläutert Ekatarina Kouli.

Der Hauptschulabschluss berechtigt nur noch theoretisch dazu, eine Berufsausbildung anzufangen. Das gelingt mittlerweile nicht einmal einem Viertel der Hauptschulabsolventen. Ihnen stehen kaum mehr als zehn Berufe offen: Maler, Anstreicher, Verkäuferin, Arzthelferin, vielleicht noch Friseurin. Schon bei den Schreinern wird es eng, denn diese Ausbildung machen auch Abiturienten gern. Gegen diese Macht der Fakten des Arbeits- und Ausbildungsmarktes können auch die besten Motivationsstrategien der Lehrerinnen und Lehrer wenig ausrichten.

Wir brauchen eine (Haupt-)Schule für alle

Der Blick in die bei PISA erfolgreicheren Länder zeigt, dass das Lernen in heterogenen Lerngruppen in jeder Hinsicht erfolgreicher ist. In Finnland etwa gehen nicht nur die Schulleistungen zwischen den schwächsten und den stärkeren Schülern weniger auseinander, es werden einfach viel weniger „Bildungsverlierer“ aus dem System entlassen. Dafür gibt es gute pädagogische Gründe.

Kinder müssen länger zusammen lernen. Das soziale Lernen wird wesentlich durch die Peer-Group bestimmt. Verliererkinder, zusammengepfercht in einer einzigen Schule, können nur noch verlieren lernen. Andererseits können Kinder mit relativ schlechter Lernausgangslage an einem Gymnasium mehr lernen als in der einer Hauptschule – das ist ein Ergebnis der Hamburger Lernausgangslagen-Untersuchung. Das Gymnasium ist selbst in den Augen seiner Verfechter nicht als Schule bekannt, die besonders individualisierende Lernformen pflegt. Dieser Erfolg ist auf die andere Lernumgebung zurück zu führen, also vor allem auf das Vorbild anderer Schüler. Und dieses Ergebnis zeigt außerdem, dass auch Schülerinnen und Schüler, die als relativ schwach eingeschätzt werden sehr wohl in der Lage sind, bestimmte Leistungsstandards zu erreichen.

Lehrerinnen und Lehrer müssen davon ausgehen, dass gewöhnliche Schüler außergewöhnliche Fähigkeiten haben. Sie müssen die Verschiedenheit ihrer Schüler, ihre unterschiedlichen Interessen und Fähigkeiten, die Unterschiede in ihrem sozialen Umfeld konstruktiv aufnehmen,“ meinte Andreas Schleicher der PISA-Koordinator bei der OECD in einem Interview. Und zwar nicht, um bestehende Unterschiede in den Leistungen und in der sozialen Lage noch zu verschärfen, sondern um alle Schülerinnen und Schülern mit ihren unterschiedlichen Voraussetzungen Fähigkeiten und Kenntnisse auf einem bestimmten Mindestniveau zu vermitteln, das heute die Voraussetzung ist, um am sozialen und beruflichen Leben teilzunehmen. Zwar werden nun bei uns auch Bildungsstandards definiert, aber wieder mit der impliziten Funktion, unterschiedliche Niveaus und Abschlüsse zur rechtfertigen. Statt Mindeststandards als Qualitätsdefinition für die Schulen haben wir „Regelstandards“, die dazu dienen, Schülerinnen und Schüler nach ihrer Leistung auf einer Skala einzusortieren. Standards werden zu Messlatten, die der einzelne Schüler erreichen muss, und nicht zu Verpflichtungen der Schulen, allen Kindern eine hohe Allgemeinbildung mitzugeben.

Der eine kommt eben auf eine Schule mit niedrigeren Anforderungen, der andere mit höheren Anforderungen. Das ist einer der größten Fehler“, meint Andreas Schleicher. „Wir brauchen universell gültige Bildungsziele.“ Doch in Deutschland geht man nach wie vor davon aus, dass das nicht geht, dass Hauptschüler eben mit weniger als andere auskommen müssen.

Die Diskussion um Schulformen ist bei uns belastet durch das Scheitern des Versuchs, das gegliederte Schulsystem durch Gesamtschulen zu ersetzen. Dadurch, dass sie als vierte Schulform neben den drei bestehenden allgemein bildenden Schulen eingerichtet wurden, hat sich der so genannte negative Creaming-Effekt noch verstärkt, d.h. es bleiben noch weniger und noch schlechtere Schülerinnen und Schüler für die Hauptschule übrig.

Nicht alle Modelle, die die Hauptschule als eigenständige Schulform auflösen wollen, taugen dazu, die Logik der Selektion und Auslese zu durchbrechen, im Gegenteil, manche haben kein anderes Ziel als sie zu erhalten. Alle Sekundarschulen, in denen Haupt- und Realschulgänge zusammengelegt werden haben eines gemeinsam: Sie tasten das Gymnasium nicht an. Damit haben sie automatisch die Funktion, Auffangbecken zu sein für die Kinder, die vom Gymnasium abgewiesen werden. Und, selbst wenn heute 40 Prozent aller Kinder aufs Gymnasium gehen, in manchen Großstädten sogar 60 bis 70 Prozent – die Sekundarschule, Stadtteilschule, wie auch immer, bleibt die zweite Wahl, was bedeutet, dass immer eine soziale Vorauslese stattfindet.

Manche Modelle, wie die Hamburger Stadtteilschule, bieten sogar einen Bildungsgang zum Abitur an, zwar in 13 statt in zwölf Jahren, aber es bleibt dabei – die Gymnasien können eine Vorauswahl treffen. „Wen würden die Grundschulen in Zukunft auf das Gymnasium schicken, wen nicht?“ fragt Anne Ratzki, ehemals Leiterin der Gesamtschule Köln-Holweide. Ihre Antwort: „ Sie würden den Kindern, die  besondere Förderung brauchen, nicht das Gymnasium empfehlen. Die Stadtteilschulen werden zuständig sein für Kinder aus sozial schwachen Familien, für Kinder mit Migrationhintergrund und mit schlechten Deutschkenntnissen, für die Integration von Lernbehinderten und Verhaltenschwierigen. Man kann davon ausgehen, dass die Stadtteilschule bald ähnliche Akzeptanzprobleme haben wird wie heute die Hauptschule. “ Das bedeutet, dass Eltern alles daran setzen werden, ihr Kind auf das Gymnasium zu schicken und damit den Niedergang der Stadtteilschule noch befördern werden.  Wenn man die Selektionslogik unseres Schulsystems brechen will, dann muss man an das Gymnasium heran gehen.

Wir brauchen integrierte Schule, in der das Prinzip des Förderns an die Stelle der Auslese tritt, und die jedem Schüler, jeder Schülerin eine Mindestausstattung vermittelt, mit der sie ihr Leben in der Zukunft eigenverantwortlich gestalten können. Die Schule der Zukunft muss eine Abkehr vom Auslesegedanken des gegliederten Schulwesens sein, der, nolens, volens, auch noch die Gesamtschule durchdrungen hat, die ja auch nach unterschiedlichen Abschlüssen sortiert. Am Ende der gemeinsamen Schulzeit in der Klasse zehn, können Jugendliche dann für sich einen Weg wählen, der in keinem Fall eine Sackgasse sein darf. Eine betriebliche oder schulische Berufsausbildung muss gleichberechtigt neben einer allgemein bildenden Oberstufe stehen. Alle diese Bildungsgänge sollen gleichwertig sein und die Möglichkeit eines Studiums eröffnen.

Die Hauptschule, wie sie heute existiert, hat keine Zukunft mehr und sie verbaut Jugendlichen ihre Zukunft. Sie muss abgeschafft werden.

Wir brauchen eine Hauptschule für alle: eine Schule, die Raum lässt für einen individualisierten, auf den einzelnen Schüler zugeschnittenen Unterricht, die Raum lässt für das voneinander Lernen. Wir brauchen eine Schule in der die positiven Vorbilder dominieren und die allen Kindern nach oben offene Perspektiven bietet. Wir brauchen eine Schule, die Kinder nicht entmutigt und kränkt, sondern ihre Fähigkeiten herausfordert.

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Karl-Heinz Heinemann,

Bildungsjournalist, setzt sich in Rundfunk und Printmedien regelmäßg kritisch mit dem bildungspolitischen Geschehen auseinander



















Vom Menschenrecht zur Markenware: Bildungsprivatisierung

Clemens Knobloch

1. Vorab

Während die privatwirtschaftliche Kolonisierung des Bildungswesens an Schulen und Hochschulen ständig an Tempo gewinnt, liegen die Betroffenen allenthalben in einer tiefen Duldungsstarre. Punktuelle Gegenwehr (etwa an den Hochschulen gegen Studiengebühren) fällt rasch wieder in sich zusammen. Offenbar ist die Gelegenheit günstig für die Akteure der neoliberalen Bildungsprivatisierer. Je prekärer die beruflichen und ökonomischen Perspektiven breiter Schichten werden, desto besser verkaufen sich „Bildungsreformen“. Eine „gute Ausbildung“ scheint die einzige Rückversicherung gegen die Wechselfälle des globalen Arbeitsmarktes zu sein. Und selbst die durchweg berechtigte Kritik am Zustand des öffentlichen Bildungswesens ist Wasser auf den neoliberalen Mühlen. Durch die mediale Dauerberieselung ist die Öffentlichkeit längst eingenordet. Jede Schreckensmeldung über eine öffentliche Schule ist automatisch kostenlose Werbung für private Bildungseinrichtungen.

Was der Öffentlichkeit als „Reform“ und Verbesserung des öffentlichen Systems verkauft wird, das ist dessen radikale Umwälzung. Als Strohhalm für (wirklich oder vermeintlich) abstiegsbedrohte Schichten wird private und marktförmige Bildung zum „Angebot, das man nicht ablehnen kann“. Und diese Angebote machen Verkäufer naturgemäß am liebsten. Wenn der Kunde kaufen muss, ist er in ihrer Hand. Die Kolonisierung öffentlicher Bildungseinrichtungen ist Teil einer viel breiteren Offensive zur Kommodifizierung, zur Vermarktlichung jedweder Form des „Wissens“. Die offiziöse Parole von der „Wissensgesellschaft“ bereitet uns darauf vor, dass wir künftig auch für all das bezahlen sollen, was in unseren Kopf gelangt, weil es im Zweifel gleichfalls „Privatbesitz“ ist.

Es wäre leichtfertig, in der Bildungsrevolution, die sich unter unseren Augen vollzieht, lediglich so etwas wie einen roll back zu sehen. Die Rückführung demokratischer Kontrolle an Schule und Hochschule ist beileibe nicht alles. Was da implementiert wird, ist ein veritabler Systembruch, etwas völlig Neues, vergleichbar vielleicht mit der „Ursprünglichen Akkumulation“ in der Herausbildung des industriellen Kapitalismus.

Wie ein jeder solcher Systembruch vollzieht sich auch die Kolonisierung des Bildungswesens (unter den Bedingungen massendemokratischer Herrschaft) parallel auf zwei Ebenen:


- in der Implementierung und Institutionalisierung neuer Macht und Kontrollstrukturen an den Ein-

richtungen und

- in der flankierenden Etablierung resonanzfähiger Deutungsmuster und zustimmungsfähiger

Leitbegriffe qua Medienmacht in der Öffentlichkeit.


Über diese beiden „Fronten“ in der Kolonialisierung der öffentlich organisierten und verantworteten Bildung möchte ich einige Beobachtungen vortragen.

2. Enteignung der Allgemeinheit und Entdemokratisierung der Bildungseinrichtungen

Wettbewerb ist immer gut. Wettbewerb, mehr Wettbewerb, löst alle Probleme. Ganz besonders im Bildungswesen, das - wie wir auf allen Kanälen lautstark vernehmen - unter der Last staatlicher Überregulierung zusammenbricht. Zu denken gibt freilich, dass es die bösen Zwingherren selbst sind, die uns die Freiheit bringen. Offenbar als eine Art Wiedergutmachung. Jahrzehntelang hat der Staat die Bildungseinrichtungen zu ihrem Schaden gegängelt. Jetzt endlich entlässt er sie vermöge besserer Einsicht in die Freiheit. „Hochschulfreiheitsgesetz“, so heißt das neue Regelwerk für die Hochschulen in NRW tatsächlich. „Qualitätsmanagement, Wettbewerbsfähigkeit, Profilbildung“ sind die Imperative dieser neuen Freiheit.

Mit demokratischer Selbstverwaltung ist so viel „Freiheit“ offenbar nicht zu vereinbaren. Darum erleben wir allenthalben, nicht nur in NRW, die zügige Entmachtung der Steuerungsorgane, die auf demokratischen Wahlen derjenigen beruhen, die die Universität SIND: Studierende und Lehrende.

Es braucht keine prophetischen Gaben, um die neuen und wahrhaft eisernen Zwänge auszumachen, unter denen die solchermaßen „freigesetzten“ Hochschulen operieren werden. Es sind die Zwänge eines Marktakteurs, der gleichwohl in allen Fasern von öffentlichen Zuschüssen abhängig bleibt. Ändern wird sich also lediglich die Form, in der die Zwänge sich bemerkbar machen. Wer heute ein Fach, eine Fakultät, eine Hochschule schließt, der hat sich für diese Entscheidung politisch zu verantworten. Schon morgen werden alle Strukturentscheidungen die Form von Sachzwängen und ökonomischen Imperativen annehmen und nicht mehr als politische Machtentscheidungen erkennbar sein. Solange eine Bildungsinstitution politisch verantwortet und demokratisch geleitet wird, ist es ein Skandal, wenn externe Geldgeber über Forschungsthemen und Ausbildungsinhalte bestimmen.

Schon morgen wird das eine Selbstverständlichkeit sein – im Zeichen von „Wettbewerb, Qualitätsmanagement und Profilbildung“. Die „Freiheit“ des Hochschulefreiheitsgesetzes ist in erster Linie die Freiheit der politisch Verantwortlichen von der Verantwortung für die Hochschulen – und sonst nichts. Was über Jahrzehnte mit öffentlichen Mitteln aufgebaut wurde, ist nun Gegenstand einer kalten Selbstenteignung. Und eine Universität den Steuerungsmechanismen des so genannten „Marktes“ auszuliefern, heißt nichts anderes als die Selbststeuerung von Wissenschaft und Bildung gewaltsam außer Kraft zu setzen. Was uns die neuen Hochschulgesetze der Länder kommunizieren (das „Hochschulfreiheitsgesetz“ spricht hier nur besonders deutlich), heißt also im Klartext: Schluss mit der Eigenlogik von Wissenschaft, Forschung und Fachausbildung unter öffentlicher Verantwortung. Und: Schluss mit der demokratischen Selbstverwaltung der Hochschulen. Aus der öffentlichen Verantwortung entlassen, fallen die Hochschulen (und mit ihnen die öffentlichen Mittel ihrer Finanzierung) den jeweils stärksten und kompaktesten Marktkräften in ihrer Umgebung anheim.

Das geschieht über die Repräsentation der „Gesellschaft“ (sprich: Wirtschaft) in den Hochschulräten, über die Entmachtung der Kollegialorgane und vor allem über das Durchreichen der chronischen Unterfinanzierung an die Hochschulen selbst, die sich nun zusätzliche Geldquellen beschaffen müssen. Mit andren Worten: die „freigesetzten“ Hochschulen werden in Zukunft gezwungen sein, dafür Sorge zu tragen, dass das von ihnen produzierte und vermittelte Wissen vermarktbar ist. Die Wissensproduktion wird der Marktsteuerung unterworfen. Der Sinn der traditionellen akademischen Freiheit von Forschung und Lehre bestand aber gerade darin, einem ökonomischen Zwang dieser Art nicht direkt unterworfen zu sein.( Es wäre natürlich naiv zu glauben, dass sich die Ökonomie nicht auch bisher in den Inhalten der Forschung und Lehre zur Geltung gebracht habe, neu ist aber der unbedingte und fundamentalistische Sinn, in dem diese Strukturen jetzt bundesweit implementiert werden.) Diese neue Fundmentalsteuerung wird sich überall geltend machen, in der Forschung und Lehre ohnehin, aber auch in der Berufungspolitik, wo die ökonomisch lukrativen Kontakte der Prof essoren zu Geldgebern die fachliche Leistung bereits jetzt überwuchern und künftig zu entscheidenden Berufungskriterien mutieren werden.

Die kritische Reflexionsfunktion der Hochschule – so alt wie diese selbst – wird sich unter der fundamentalistischen Herrschaft ökonomischer Imperative nicht einmal in Nischen halten können.

Man muss sich deutlich machen, was „Privatisierung“ in diesem Zusammenhang bedeutet. Nirgends auf der Welt kann man eine Hochschule so als Privatunternehmen betreiben wie eine Frittenbude oder einen Konzern. Es braucht nicht die Erfahrungen von Witten/Herdecke oder die der IUB, um zu sehen, dass eine „Privatuniversität“ viel mehr Zuschüsse pro Student braucht als eine öffentliche, um sinnvoll betrieben werden zu können. Witten/Herdecke hat, seit es die Hochschule gibt, ein Vielfaches von dem an öffentlichen Mitteln verbraucht, was den restlichen Hochschulen des Landes zugestanden worden ist. Die nicht einmal 1000 Studierenden der „International University Bremen“ haben den Steuerzahler 100 Millionen Euro gekostet, obwohl die Institution bis zu 20.000 Euro jährliche Studiengebühren erhebt. Umgerechnet auf eine öffentliche Hochschule mit 20 000 Studierenden wäre das ein Milliardenetat. „Privatisierung“ heißt: Lenkung der für die Hochschulen eingesetzten Mittel (gleich, wo sie herkommen) durch die Logik der Kapitalverwertung. „Jacobs´ Krönung“ titelte die SZ neulich, als bekannt wurde, dass der Kaffeemagnat 200 Millionen Euro für lockermacht, um die IUB vor dem Konkurs zu bewahren, auf den sie trotz der gewaltigen Steuersummen zusteuerte. Aber auch der Steuerzahler zahlt weiter für die Universitäten. Nur: die von ihm Gewählten sind nicht mehr für das verantwortlich, was in den Universitäten passiert. Oder?

Zum geheimen Lehrplan der „Universitätsreform“ gehört die Dualisierung von Forschung und Lehre. Hochwertige und forschungsnahe Ausbildung, das bisherige Markenzeichen der deutschen Universitäten, wird es künftig nur noch bei wenigen highend-Universtäten geben. Und einstweilen steuert der eskalierende „Wettbewerb“ um knapper werdende öffentliche und private Mittel den Weg dorthin. Am unteren Ende der neuen Hochschullandschaft etablieren sich bereits jetzt hoch bürokratisierte Massenstudiengänge mit einem Lehr-, Prüfungs-, Evaluations- und Bürokratieaufwand, der schon den leisesten Gedanken an Forschung vollkommen illusorisch macht.

Die Einführung teurer und durchbürokratisierter Kurzstudiengänge ist ein „Krieg gegen die Intelligenz“, gegen die Intelligenz der Lehrenden wie gegen die der Studierenden. Beiden wird bescheinigt, dass sie für eine akademische Ausbildung, die diesen Namen verdient, zu blöd sind. Vorlesungen, die aus Interesse besucht werden, kann und soll es nicht mehr geben. Wo kämen wir hin, wenn ein Student selbst entscheiden würde, was er lernen will? Jede Veranstaltung ist eine Pflichtveranstaltung und wird nach „workload“ und Kreditpunkten minutiös abgerechnet. Das erzeugt den Anschein von Gleichheit und Gerechtigkeit, bedeutet aber in der Praxis nur, dass die Verhältnisse für alle gleich schlecht sind.

Die allenthalben ins Kraut schießenden „Kompetenzzentren“ oder „Zentren für Schlüsselqualifikationen“ oder „berufsbezogenen Studien“ gehören ebenfalls zum „Krieg gegen die Intelligenz“. Natürlich ist es nützlich zu lernen, wie man eine Präsentation aufbaut oder einen Zeitungsartikel schreibt. Aber muss das an der Universität gelehrt werden? Oft nehmen diese „soft skills“ in sechssemestrigen Kurzstudiengängen ein Drittel des verfügbaren Raumes ein. Rechnet man mit ein, dass der Master bestenfalls für 20 % eines Unijahrganges vorgesehen ist, dann haben wir es mit einer gigantischen Dequalifizierungsoffensive zu tun.

Der „Krieg gegen die Intelligenz“ ist ein Kolonialkrieg, ein Feldzug zur inneren Kolonisierung von Bildung und Wissenschaft. Er besteht aus den Komponenten der ökonomisch-marktförmigen Regulation und der semantischen Enteignung und Unterwerfung.

3. „Wer den Schaden hat, ….“ – „Autonomie“ als Versprechen und „Profilbildung“ als Realität

An der Universität Mannheim soll gerade hinter der Fahne der „Profilbildung“ die philosophische Fakultät geschleift und den Wirtschafts- und Sozialwissenschaften zugeschlagen werden (SZ vom 13.11.06, S. 16). Kein Mensch will privatwirtschaftlich betriebene Hochschulen. Vielmehr werden allenthalben ökonomische Macht- und Steuerungsverhältnisse bei fortdauernder öffentlicher Finanzierung etabliert. In Mannheim hat die Firma SAP ein paar Millionen für eine neue Bibliothek und für die Renovierung der Uni lockergemacht. Der dortige Universitätsrat, dessen Vorsitzender Clemens Börsig heißt und zugleich Aufsichtsratsvorsitzender der Deutschen Bank ist, hat denn auch sinnigerweise die entscheidende Sitzung des Universitätsrates gleich in den Räumen der Deutschen Bank abhalten lassen. Rektor Arndt, der diese Variante von „Profilbildung“ vorantreibt, ist übrigens zugleich Vertrauensdozent der Friedrich-Ebert-Stiftung. Es handelt sich also nicht um Machenschaften einzelner Parteien, sondern um die übliche Große Koalition der Willigen. Das sind die Konstellationen, mit denen wir es an den Hochschulen zu tun haben werden in den nächsten Jahren.

Das Geheimnis der privaten Aneignung öffentlicher Bildungsmittel liegt hinter dem Zauberwort „leistungsbezogene Mittelvergabe“ verborgen. In eine verständliche Sprache übersetzt, bedeutet dieses Prinzip folgendes: Die „Leistung“, die bei Universitäten, Fachbereichen und Professoren mit zusätzlichen öffentlichen Mitteln belohnt wird, besteht in der Einwerbung privater Drittmittel. Wer dafür sorgen kann, dass diese privaten Mittel reichlich fließen, der bekommt die öffentlichen Mittel gratis als Zugabe. Und darin liegt die ganze Selbstenteignung: die öffentlichen Mittel fließen künftig im Wissenschaftssystem den privaten hinterher, und wo keine privaten Mittel eingeworben werden können (sprich: wo kein privater Gewinn, und sei es nur Prestigegewinn, winkt), da werden über kurz oder lang auch keine öffentlichen mehr fließen. Das Ergebnis heißt dann „Profilbildung“ und ist nicht nur das Ende der Universität, wie wir sie kennen, sondern auch die vollständige Bankerotterklärung einer jeden staatlichen Hochschulpolitik, die nur ein Euphemismus ist für uncontioned surrender, für die Übergabe des Steuerrades an das wirtschaftliche Interesse.

Die Rhetorik von „Freiheit“, „Autonomie“, „Wettbewerb“ und „Leistung“, unter der die schöne neue Bildungswelt verkauft wird, hat, wie schon oft notiert wurde, Orwellsche Züge. Bei näherer Betrachtung gleicht die neue „Freiheit“ verzweifelt der Freiheit, die Hannah Arendt einst als „Hasenfreiheit zu Zeiten der Jagd“ apostrophiert hat. Aber diese Erkenntnis reicht nicht, um zu verstehen, wie die Orwellsche Bildungswelt öffentlich funktioniert. Sie besteht (hier spricht jetzt der Sprachwissenschaftler) aus hochgradig imperativen Fahnenwörtern, gegen die man öffentlich nicht auftreten kann, ohne sich selbst von vornherein zu disqualifizieren. Sagen Sie mal etwas gegen „Leistung“, „Autonomie“ oder „Wettbewerb“. Das alles ist so unbedingt gut, dass es jeder rationalen Debatte entzogen ist. Während sich die Öffentlichkeit über ein paar Anglizismen aufregt oder das „Unwort des Jahres“ kürt, kommt die geballte und gleichgeschaltete Medienmacht zum Einsatz bei der Umdefinition aller zustimmungsfähigen Wertwörter. Zur materiellen Enteignung all dessen, was im Bildungswesen öffentlich und mit Steuermitteln aufgebaut worden ist, tritt die semantische Enteignung, die es den Unterworfenen unmöglich macht, sich öffentlich zur Wehr zu setzen.

Die Sozialpflichtigkeit des großen Eigentums? Das ist ein Verfassungsgrundsatz und die öffentliche Zustimmung, die er genießt, ist nachweislich enorm. Also kehrt der Ausdruck wieder und bedeutet nunmehr das Gegenteil. Nunmehr führt die Bertelsmann Stiftung die „Sozialpflichtigkeit des Eigentums“ im eigenen Wappen und interpretiert sie als Recht des Kapitals zur aktiven Gestaltung der öffentlichen und bislang demokratisch kontrollierten Angelegenheiten ganz auf eigene Faust. Die Kampagne zur Kommodifizierung jeden Wissens läuft öffentlich als „Schutz des geistigen Eigentums“ - und schon gehören Ihnen nicht einmal mehr die Wörter, mit denen Sie sich zu wehren versuchen. Die etwas eigenwillige Deutung der Sozialpflichtigkeit des Eigentums als Einschränkung der Demokratie und außerdemokratische Gestaltungsmacht des Kapitals ist inzwischen über den Richter Papier auch am Bundesverfassungsgereicht vertreten.

Sollte jetzt jemand so keck sein und die „Sozialpflichtigkeit“ des Eigentums gegenüber der Öffentlichkeit einfordern, so lässt sich vorhersagen, was passiert. „Ich bin schon da!“ werden die Stiftungen rufen, die unter dem Schutz der „Gemeinnützigkeit“ private Macht- und Wirtschaftsinteressen verfolgen.

Sie erinnern sich vielleicht an die Passage in „Alice im Wunderland“, wo Alice sich aufregt, es könne doch nicht einfach jeder bestimmen, was ein Wort heißen soll: „Aber ´Glocke´ heißt doch gar nicht ein >einmalig schlagender Beweis<“, wandte Alice ein. „Wenn ich ein Wort gebrauche“, sagte Goggelmoggel in recht hochmütigem Ton, „dann heißt es genau, was ich für richtig halte - nicht mehr und nicht weniger“ . „Es fragt sich nur“, sagte Alice, „ob man ein Wort einfach etwas anderes heißen lassen kann“. “Es fragt sich nur“, sagte Goggelmoggel, „wer der Stärkere ist, weiter nichts“.

4. Akkreditierung - Evaluation - Ranking - Hochschulrat - Drittmittel: normalistische Steuerung

Die „freien“ Hochschulen sind - das werden Sie gemerkt haben - einem ganz neuen Regiment von Disziplinierungsinstrumenten unterworfen. Evaluateure, Akkreditierungsagenturen, Rankings, prominent, aber unsachkundig besetzte Hochschulräte, alle diese „gesellschaftlichen Kräfte“ werden künftig darüber bestimmen, was geforscht und gelehrt wird, was zur „Profilbildung“ der Fächer undEinrichtungen erforderlich ist.

Wer in diesem Konzert keine Stimme mehr haben wird, ist gleichfalls bereits klar: die Studierenden und die Lehrenden. Die äußere Form des Marktes lässt sich mühelos einsetzen, um zwischen diesen beiden Gruppen, die die Universität SIND, einen Keil zu treiben. Das bringt die Beteiligten in die Situation paradoxer, sich wechselseitig ausschließender Handlungsdirektiven, die wir gleich als essentiell für moderne Machtkommunikation kennen lernen werden. Es ist beinahe witzig, dass man an den Hochschulen die Anbieter-Kunde-Beziehung gleich nach beiden Seiten implementieren will. Einmal ist der Student Kunde, weil er marktfähiges Wissen von den Lehrern kaufen will. Dann ist er aber auch das „Angebot“, aus dem sich die Universitäten gewissermaßen die Schnäppchen heraussuchen sollen. Umgekehrt treten die Lehrenden dann auch einmal als „Anbieter“ von Wissen und zum anderen auch als „Nachfrager“ geeigneter Studenten auf. Der Wettbewerb der Hochschulen verteilt dann Studierende wie Lehrende gleichermaßen nach ihrer Markt- und Markenmacht. Als Nachfrager muss der Student etwas fordern für sein Geld, als Nachgefragter wird er darauf achten müssen, dass er „ankommt“ und verkäuflich ist, dass er eine „gute Figur“ macht. Was will man mehr?

Aus diesem double bind gibt es kaum einen gangbaren Ausweg.

Weiterhin gehört zur Unterwerfung der Bildungseinrichtungen der bürokratische Dauerreigen von rankings, Evaluationen und Akkreditierungen. Während das traditionelle Wissenschaftssystem sich über die fachliche Reputation der Mitglieder und den fachlichen Erfolg des Nachwuchses kontrolliert, erhalten die Bildungseinrichtungen nunmehr ein System, in dem fachliche Steuerungen nicht vorgesehen sind. Versteht sich, dass das als Zugewinn an „Objektivität“ öffentlich zirkulieren wird - und das alte System heißt jetzt „Seilschaften“ und Vetternwirtschaft.

Im Wust der Anträge, Berichte und Selbstauskünfte ist als erstes das sprichwörtliche Selbstbewusstsein des akademischen Personals untergegangen. Wer täglich nach seinem Rang und seinen Evaluationsergebnissen befragt wird, der ist - Beamter hin und öffentlicher Dienst her - auf dem permanenten Laufband des neoliberalen Fitnessstudios angekommen, das wegen seiner bürokratischen Engmaschigkeit sinnigerweise unter dem Fahnenwort „Deregulierung“ bekannt ist. Die treffend als „Invasion der Kennziffern“ (so Horst Bethge über die Schulpolitik der Bertelsmann Stiftung) bezeichnete Steuermethode überschwemmt die Institution, die übernommen werden soll, mit einem Ausmaß an Verdatungsanforderungen, das die gesamte Institution bindet und so beinahe von selbst dafür sorgt, dass diese ihre eigentlichen Aufgaben nicht mehr wahrnehmen kann.

Es kommt am Ende gar nicht darauf an, auf welchen Plätzen die einzelne Institution, das einzelne Fach etc. landet. Die öffentliche Existenz einer Rangordnung allein garantiert dafür, dass es einen unteren Rand gibt, der von Schließung bedroht ist, und einen oberen Rand, der strampeln muss, um seinen geldwerten Spitzenplatz zu erhalten. Der heimliche Lehrplan hält hier für alle die gleiche Lektion bereit. Sie lautet: Rette sich, wer kann. Nur wer am Spiel der allgemeinen Kannibalisierung bedingungslos teilnimmt, bekommt die einzige Chance, und die besteht im Misserfolg der anderen. Damit auch diese Struktur sich nahtlos in das System paradoxer Handlungsmaximen einpasst, sind Forscher, Fächer und Hochschulen zugleich immer gehalten, Netzwerke und Zusammenschlüsse zu bilden. Die „feindliche Übernahme“ ist auch im Bildungssystem nur noch eine Frage der Zeit.

5. Die Akteure: Netzwerke aus Politik und Wirtschaft,

und die Spinne im Netz ist immer die Bertelsmann Stiftung


Alle sind sich darüber einige, dass es in der Schul- und Hochschulpolitik der Länder und des Bundes nur einen kompakten und konzeptiven politisch-ökonomischen Akteur gibt, und das ist die Bertelsmann Stiftung. Diese Stiftung ist eine Konstruktion, die den global an der Spitze agierenden Medienkonzern zugleich als Steuerzahler aus- und als politisches Megasubjekt einschaltet. Im Gewande des vorbildlichen Bürgersinnes (für den stehen schließlich „Stiftungen“) bereitet sich ein Großkonzern den Boden einer kommodifizierten Bildungslandschaft, auf dem er später seine Waren um so besser wird absetzen können. Aber es wäre entschieden zu kurz gegriffen, in der Bertelsmann Stiftung nur ein besonders trickreiches ökonomisches Subjekt zu mutmaßen. Die Bertelsmann Stiftung ist viel mehr, sie hat nicht nur Zeitungen und Sender, sie hat auch eine Sendung. Und das ist die administrative und ideologische Durchdringung der Gesellschaft. Ob es die Studiengebühren sind oder die „leistungsbezogenen“ Mittel, die Entstaatlichung der Hochschulen oder die „Profilbildung“, die „Hochschulräte“ oder die Eingangsprüfungen für Studenten – Sie werden beim besten Willen keine bildungspolitische Maßnahme finden, die nicht von der Stiftung propagiert, politisch platziert, implementiert und ideologisch abgesichert worden wäre.

Das CHE ist eine „public-private-partnership“ aus der Hochschulrektorenkonferenz und der Stiftung. Die 1994 gegründete Institution verkauft sich als hochschulpolitischer think tank, ist aber eine hoch organisierte Einflussagentur. Alle Inhalte des NRW-„Hochschulfreiheitsgesetzes“ entsprechen bis ins Detail der Formulierung Anforderungen, die CHE und Stiftung seit langem erheben. Durch die Nachforschungen des Berliner Soziologen Oliver Schöller wissen wir, wie die Bündnisstrategen des CHE das Spektrum der hochschulpolitisch tätigen Stiftungen bis hin zur gewerkschaftlichen Böcklerstiftung und zur bündnisgrünen Böllstiftung auf (Neoliberale) Linie gebracht haben.

Die Stiftung wurde 1977 zwecks Steuervermeidung gegründet. Bis heute spart sie dem größten Medienkonzern Europas (Jahresumsatz 20 Milliarden Euro) mehr Steuern, als sie selbst jährlich verausgabt. Einmalig ist die rechtliche Konstruktion, in der die Stiftung als Eigentümerin des Konzerns fungiert. In den USA, die uns ja in Sachen Stiftung immer als Vorbild vorgehalten werden, wäre eine solche Konstruktion rechtlich nicht möglich. Dort darf eine Stiftung maximal 20% eines Unternehmens besitzen.

Wer in der vorigen Woche in die Zeitungen schaute, der konnte dort lesen, dass im Namen der Stiftung nicht nur Bildungspolitik gemacht wird. Sie betreibt auch publikumswirksam eine („schlanke“ und weitgehend privatisierte) Kommunalverwaltung und entwickelt (in Gestalt des CAP-Chefs Weidenmann) das Konzept einer (vermeintlich die europäische Identität fördernden) gemeinsamen europäischen Militärpolitik. So trägt die „gute Regierung“ der Bertelsmann Stiftung dazu bei, dass sich die Grenzen zwischen Staatstätigkeit und privatem Lobbyismus für die Wahrnehmung der Öffentlichkeit verwischen. Es wächst die Zahl der Agenturen und Institute, denen es nicht auf der Stirn geschrieben steht, in wessen Interesse sie agieren. Und was als „Bürgerinitiative“ oder think tank die öffentliche Bühne betritt, das entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als verlängerter Arm globaler Konzerne.

Die Bertelsmann Stiftung ist mit ihren weit ausgreifenden Aktivitäten ein Symptom dafür, dass sich die politischen Machtverhältnisse weltweit umgekehrt haben. An die Stelle einer demokratischen Kontrolle übergroßer Markt- und Medienmacht ist nunmehr die Kontrolle der Demokratie durch einen global agierenden Medienkonzern getreten – im Namen der Sozialpflichtigkeit des Eigentums, versteht sich.

6. Die Implementierung: Konsensfiktionen und paradoxe Direktiven

Erklärungsbedürftig ist der Umstand, dass alle klagen übe die vollkommene Chaotisierung der Universitäten, die absehbar mit den weiter wachsenden Studentenzahlen noch zunehmen wird. Sie kennen vielleicht das Gedicht von Ernst Jandl:

Keiner schließlich hat es gewollt

Jeder schließlich hat es getan

Das hört sich an wie eine Lüge

und ist es auch

(Ernst Jandl)


Sie können fragen, wen Sie wollen. Keiner mag das Spiel, und doch spielen alle mit. Alle, Lehrende und Studierende stöhnen auf dem endlosen Laufband neoliberaler „Reformen“, das ständig ein wenig schneller läuft. Als Sprach- und Kommunikationswissenschaftlermuss ich mich natürlich dafür interessieren, wie man in der gesellschaftlichen Machtkommunikation ein Programm erfolgreich implementieren kann, das die Mehrheit ablehnt, ohne dabei auf massiven Widerstand zu stoßen.

7. Drei Antworten: semantische Enteignung - paradoxe Direktiven - Konsensfiktionen

Semantische Enteignung“: gesellschaftliche Relevanz, Berufsbezug, praxisnah – die Schlagworte, mit denen die schönen neuen BAStudiengänge verkauft werden, entsprechen den Forderungen, die

Kritiker der Ordinarienuniversität einst an diese gerichtet haben. Die Freiheits- und Emanzipationsformeln von einst kommen als staatliche Direktiven zurück und bleiben darum weitgehend einwandsimmun. Sie bringen die Adressaten in eine Lage, in der sie gegen sich selbst auftreten müssten. Bei den Studierenden rennt man mit diesen Maximen ohnehin offene Türen ein.

Mit der zunehmenden Prekarisierung der Lebensverhältnisse und der Schließung beruflicher Langfristperspektiven wird alles zum Selbstläufer, was verspricht, auf den Beruf vorzubereiten. Dabei weiß keiner, wie der in 10 Jahren aussehen wird. Stellen Sie sich – nur als Denkexperiment – vor, die Forderung nach „Berufsbezug“ wäre zu Beginn der 80er Jahre an den Hochschulen umgesetzt worden. Damals wusste noch niemand, dass es 15 Jahre später keinen Arbeitsplatz ohne PC geben würde. Und: Berufsbezug klingt zwar immer gut, aber der einzige Berufsbezug, den ein Universitätslehrer kennen kann, ist der zur „Wissenschaft als Beruf“. Infolgedessen erhalten die Universitäten im Rahmen der„Berufsvorbereitung“ Aufgaben, auf die sie selbst keineswegs vorbereitet (und für die sie keineswegs kompetenter sind als etwa Volkshochschulen oder Arbeitsagenturen). Und damit sind wir bereits bei der Machttechnik der sich widersprechenden Direktiven. Du hast keine Chance, aber nutze sie, könnte die Parole sein.

Paradoxe Direktiven“ – Wenn Sie Macht demonstrieren und die Unterworfenen gleichzeitig demütigen wollen, dann müssen Sie sie mit unbedingten Anforderungen konfrontieren, die sich in der Erfüllung wechselseitig ausschließen. Den Höhepunkt bildet hier die so genannte „Zielvereinbarung“. Neben der Direktive in Form eines „Angebotes, das man nicht ablehnen kann“, etabliert die Zielvereinbarung die Fiktion autonomer und gleicher Akteure bzw. Partner. In solchen Papieren erklären Fächer, Fachbereiche oder Hochschulen gegenüber der jeweils höheren Instanz, wie viele Drittmittel, Promotionen oder Absolventen sie im Zeitraum der Vereinbarung hervorbringen werden. Natürlich wissen alle Beteiligten, dass man Drittmittel und Promotionen nicht pflücken kann wie Äpfel. Und dass der verständliche Wunsch, viele erfolgreiche Absolventen hervorzubringen, gelegentlich mit den Qualitätsanforderungen kollidiert, die natürlich ebenfalls eingehalten werden müssen. Wer sich an eine Zielvereinbarung hält, bestraft sich selbst, und wer sich nicht daran hält, bestraft sich ebenfalls selbst.

Aber jedenfalls weiß man dann, wer die Macht hat in der schönen freien Universität. Denn das Versprechen der öffentlichen Träger der Bildungseinrichtungen besteht in der Ankündigung verminderter Zahlungen, wenn die „vereinbarten“ Ziele nicht erreicht werden. Ein zweites (oben bereit skizziertes) Beispiel paradoxer, und damit um so wirksamerer Macht- und Demütigungsstrukturen besteht in der gleich doppelten Einrichtung von Kunde-Anbieter-Beziehungen zwischen Lehrenden und Studierenden.

Ein drittes Beispiel, das ich nur andeuten kann, besteht im Zwang gegenüber den Hochschulen, die Zahl ihrer Studierenden zugleich zu vergrößern und zu verkleinern. Noch ist die Mittelzuweisung an die Zahl der Studierenden geknüpft Zu kleine Studiengänge werden rigoros geschlossen. Aber zugleich ist das Überleben einer Hochschule als Forschungsinstitution an die Etablierung exklusiver und guter Betreuungsrelationen in kleinen Studiengängen gebunden. Michael Hartmann hat vorgerechnet, dass es sich für einen Aspiranten auf den Elitestatus eher rechnet, Studenten abzustoßen, selbst unter den Bedingungen von Studiengebühren in der gegenwärtigen Höhe.

Was am Ende dieser paradoxen Direktiven stehen wird, ist bereits zu erkennen: Viele teure, schlechte und überlaufene Ausbildungsstätten für die breite Masse der Studierenden und wenige exklusive und forschungsnahe Markenuniversitäten. Die weniger „leistungsfähigen“ unter den Bildungsinstitutionen werden durch permanente Einforderung neuer Qualitätserweise dazu genötigt, auch ihr „Kerngeschäft“ zu vernachlässigen.

Herrschaft durch „Konsensfiktionen“ schließlich – was ist darunter zu verstehen? Nehmen wir ein Beispiel. Die öffentliche Kritik an den Zuständen von Schule und Hochschule ist ein selbstverständliches Recht in demokratischen Gesellschaften. Je erfolgreicher und überzeugender diese Kritik vorgetragen wird, desto eher können dem Publikum auch „schmerzhafte Reformen“ schmackhaft gemacht werden. Mit einem bewährten Satz einwandsimmuner Wertwörter: Eigenständigkeit – Qualitätsverbesserung – Wettbewerb wird eine privatwirtschaftliche Kontrollstruktur implementiert, die als „Lösung“ des Problems erscheint. Qua konzentrierter Medienmacht recyclen private Akteure den öffentlichen Meinungsdiskurs in ihren eigenen Bahnen und in ihrem eigenen Interesse. So entsteht die paradoxe Situation, dass Kritik und anerkannte Missstände tatsächlich zu Waffen undemokratischer Machtzentren wie Bertelsmann werden.

Jeder „Skandal“ an einer Schule oder Hochschule lässt das Licht privater und marktförmiger Regulierungen heller leuchten. Die Gesellschaft hat ein Problem, das öffentlich als solches erkannt wird? Gut – die Stiftung hat eine Lösung und die Macht, sie durchzusetzen.

8. Studiengebühren - ein Umerziehungsprogramm

In der kurrenten Höhe von 500,- Euro pro Semester sind die Studiengebühren ein Mittel der symbolischen Erziehungspolitik, aber kein Mittel der ökonomischen Steuerung. Das können sie erst werden, wenn sie a) sehr viel höher und b) extrem ungleich nach Studienort, Studienrichtung, Prestige der Hochschule etc. berechnet werden. Natürlich werden auch diese Pläne bereits ventiliert. Die Sache ist also mit 500,- Euro keineswegs am Ende.

Vorerst ratifizieren die Studiengebühren das Ende eines jahrzehntelangen öffentlichen Abwehrkampfes durch die komplette Niederlage der Fraktion, die für ein freies, öffentliches und nur der Suche nach wissenschaftlicher Wahrheit verpflichtetes Hochschulsystem eingetreten sind. Dass diese Fraktion bis kürzlich für einen breiten gesellschaftlichen und politischen Konsens der Parteien und der Staaten stand, mögen Sie daran erkennen, dass Deutschland einem UN-Sozialpakt 1976 beigetreten ist, in dem sich die Mitgliedsländer verpflichten, ein unentgeltliches Hochschulstudium einzuführen.

Zunächst ist die Funktion der Studiengebühren erzieherisch. Sie sollen lernen, Ihr Studium als Investition und Humankapital zu begreifen, als Grundkapital für Ihre Ich-AG gewissermaßen. Der heimliche Lehrplan besagt: Wenn Sie studieren, treffen Sie eine Investitionsentscheidung, von der Sie erwarten, dass sie sich in ihrer künftigen Berufstätigkeit „auszahlt“. Sie werden sehen: Sobald Sie gelernt haben, die Sache so zu sehen, wird es Ihnen auch einleuchten, dass größere Investitionen (etwa in eine hig-end-Markenuniversität) den Investor auch zu größeren Renditeerwartungen im späteren Beruf berechtigen. Sie werden sehen, dass die individuelle Renditeerwartung, sobald sie einmal da ist, Studiengebühren zu einer unumgänglichen Notwendigkeit macht. Gibt es etwas Ungerechteres als eine Rendite ohne vorherige Investition? Und genau das wollen Sie, wenn Sie Studiengebühren nicht wollen. (So begründet man die Einführung von Studiengebühren gar mit den Werten der sozialen Gerechtigkeit, was ungefähr so plausibel ist wie die hoch gängige Meinung, Entlassungen müssten erleichtert werden, damit mehr Arbeitsplätze geschaffen werden. Ein kostenfreies Studium ermöglicht jedem einen Abschluss, der die fachlichen Leistungen erbringt, ein kostenpflichtiges jedem, der dazu noch zahlen kann. Und je mehr er zahlen kann, desto bessere Betreuung kann er kaufen.)

Nichts ist alberner als die Vorstellung, das Einkommen, das Sie auf dem Arbeitsmarkt erzielen, könnte sich nach dem richten, was Sie in Ihre Universitätsausbildung investiert haben. Auf dem Arbeitsmarkt bekommen Sie, wie auf jedem Markt, so viel, wie der Billigste haben will. Die strukturelle Entkopplung von Ausbildung und Arbeitsentgelt findet vor unseren Augen statt, auf dem „globalisierten“ Arbeitsmarkt.

Am Ende werden Sie mit den Gebühren nur die Dequalifizierungsoffensive finanziert haben, der Sie selbst zum Opfer fallen. Man wird Ihnen dann sagen, dass Sie in die falsche Ausbildung investiert haben. Einen Schuldigen werden Sie darüber hinaus nicht mehr finden. Und ein Fach zu studieren, weil man sich dafür interessiert, das wird der Gipfel der Leichtfertigkeit sein, etwas für Millionäre vielleicht.

Die Figur, Studiengebühren dienten der sozialen Gerechtigkeit, weil ja gegenwärtig vor allem die mittleren und höheren Schichten von den steuerfinanzierten Hochschulen profitierten, ist übriges der Gipfel der Heuchelei. Das Argument kommt von denen, die in den letzen 15 Jahren die Steuerlast der Besserverdienenden um wenigstens 10 Prozentpunkte gesenkt haben. Es wäre ein Leichtes, durch die stärkere Besteuerung der Reichen sicherzustellen, dass auch sie angemessen an der Hochschulfinanzierung beteiligt sind und das Studium gleichwohl für alle Studierfähigen gebührenfrei bleibt.

9. Schluss

Drei Dinge wird es nicht mehr geben nach der Transformation (besser: Revolution), deren Zeugen wir sind, solange wir nicht als Akteure eingreifen, so lange die Öffentlichkeit in allgemeiner Duldungsstarre eingefroren ist:

1. Demokratische Kontrolle und Verantwortung der universitären Ausbildung und Forschung


2. Die traditionelle Autonomie im Sinne einer fachlichen Festlegung von Lehr- und

Forschungsinhalten


3. Das soziale Element einer gleichen, kostenlosen und allgemein zugänglichen höheren

Bildung


Absehbar ist auch bereits der nächste große Schritt. Im Namen der Gleichbehandlung und der Liberalisierung der Dienstleistungsmärkte wird eine öffentlich finanzierte Bildungseinrichtung, ob Schule oder Hochschule, als unzulässige Subvention und als Benachteiligung privater Anbieter auf dem jeweiligen Markt rekodiert werden. Wenn das die Politik und die Öffentlichkeit geschluckt haben, dann wird man ganz offiziell die Forderung erheben können, dass öffentliche Finanzierung der Hochschulen unterbunden wird, oder aber dass diese Förderung der Gerechtigkeit halber in gleichem Umfange auch den privaten Anbietern zugute kommen müsse. Es wird dann bereits eine Frage der „Gerechtigkeit“ und der „Gleichbehandlung“ sein, dass es kein freies, gleiches und öffentliches Bildungswesen mehr geben darf.

So weit sind wir einstweilen noch nicht. Aber die ökonomische und semantische Kolonisierung der Gesellschaft geht weiter. Die Frage, die ich nicht beantworten kann lautet: Warum lassen wir uns das alles gefallen?

10. Literaturhinweise

Barth, Thomas & Schöller, Oliver (2005): Der Lockruf der Stifter. Bertelsmann und die Privatisierung der Bildungspolitik. In: Blätter für deutsche und internationale Politik 11/2005. S. 1339-1348.

Bröckling, Ulrich et al., Hg. (2004): Glossar der Gegenwart. Frankfurt/M.: Suhrkamp.

Kimmich, Dorothee & Thumfart, Alexander, Hg. (2004): Universität ohne Zukunft?. Frankfurt/M.: Suhrkamp.

Knobloch, Clemens (2006): Vom Menschenrecht zur Markenware. In: FREITAG v. 7. Juli 2006, S. 4.

Lohmann, Ingrid & Rilling, Rainer, Hg. (2002): Die verkaufte Bildung - Kritik und Kontroversen zur Kommerzialisierung von Schule, Weiterbildung, Erziehung und Wissenschaft. Opladen.


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Cemens Knobloch, Prof. Dr.


Lehrstuhl für germanistische Linguistik an der Universität Siegen, befasst sich über seine Lehr- und Forschungstätigkeit sowie einer Flut von Buch- / Zeitschriftenveröffentlichungen und Herausgeberaktivitäten für mehrere Fachzeitschriften hinaus engagiert und kritisch mit Situation und Entwicklung des Bildungswesens in Deutschland.




















Verlockende Zweigliedrigkeit


Kritische Nachfragen und Anmerkungen

zum Hamburger Schulkonzept


Anne Ratzki

Schon viele sind der Verlockung der Zweigliedrigkeit erlegen: Wissenschaftler wie Klaus Hurrelmann, Gewerkschafter wie Dieter Wunder, SPD PolitikerInnen wie Gaby Behler und Jürgen Zöllner, der dafür sogar die vielversprechende Entwicklung zur Gemeinschaftsschule in Berlin abgebrochen hat. Dazu kommt der NRW-Städtetag, eine lange Liste von Befürwortern in der ZEIT, usw. Die größte Überraschung ist die geplante Zweigliedrigkeit in Hamburg unter Federführung einer grünen Senatorin, bestanden die Grünen bisher doch immer auf einer Schule für alle Kinder. Was versprechen sich Wissenschaftler, Gewerkschafter und Politiker davon, dass sie die vernünftige Lösung einer gemeinsamen Schule für alle Kinder aufgeben und sich für ein zweigeteiltes Schulsystem einsetzen? Was lockt sie?

Es sind zwei Gründe:

  • Mit dem Erhalt des Gymnasiums in der Zweigliedrigkeit geht man der Auseinandersetzung mit der Gymnasialklientel aus dem Weg. „Schluss mit dem Streit“ heißt die Devise.

  • Die Zweigliedrigkeit scheint eine Lösung für die notleidende Hauptschule zu bieten, indem man die Hauptschule mit der Realschule und ggf. mit der Gesamtschule zusammenlegt. Die „Zweitschule“ ist auf jeden Fall heterogener und damit leistungsfähiger als die Hauptschule in einem mehrgliedrigen System.


In Hamburg hatte sich 2007 eine Enquete-Kommission aus CDU und SPD für ein zweigliedriges System ausgesprochen. GAL wie GEW lehnten damals die Zweigliedrigkeit ab. Nun hat in der Koalition mit der CDU die Grüne Bildungssenatorin Christa Goetsch mit dem „Rahmenkonzept“ zum ersten Mal eine reale Beschreibung eines zweigliedrigen Schulwesens vorgelegt, das zum Schuljahr 2010/11 in Hamburg eingeführt werden soll. Da beide „Säulen“ zum Abitur führen sollen, unterscheidet es sich grundsätzlich von ostdeutschen zweigliedrigen Systemen mit Gymnasium und Mittelschule. Deshalb lohnt es sich, dieses Konzept genauer zu prüfen.

Als Prüfkriterien lege ich die Definition eines guten Schulsystems zugrunde, wie es z.B. die Grünen in NRW in ihrer „Bildungsoffensive NRW“ (Beschluss vom 26.1.2009) vorstellen:

  • In einem guten Schulsystem werden Kinder nicht beschämt

  • Es ist inklusiv,

  • sozial gerecht,

  • leistungsfähig.

  • Die Schule muss sich den Kindern anpassen, nicht umgekehrt

  • Die Gesamtschultradition wird fortgeführt.


Eine Überprüfung nach solchen Kriterien innerhalb einer Partei halte ich für legitim, da die Grünen in Berlin die Hamburger Entwicklung loben und auch die NRW-Grünen, die sich für eine gemeinsame Schule einsetzen, konstatieren, dass Frau Goetsch, „derzeit die systematischste und weitestgehende Schulreform hin zu mehr Integration und längerem gemeinsamen Lernen verantwortet.“ (Sylvia Löhrmann). Es ist auch spannend zu fragen, wie weit die grünen Schulkonzepte der Länder zusammenpassen, denn nur dann ist eine verlässliche Erwartung möglich, was eine Koalition mit Beteiligung der Grünen der Schulentwicklung bringen könnte. Dass die Konzepte anderer Parteien, insbesondere von CDU und FDP zur Zeit keine weitergehende Integration der Schulformen erwarten lassen und die SPD unentschieden zwischen Gemeinschaftsschule und Zweigliedrigkeit agiert, ist kein Argument gegen eine kritische Analyse des Hamburger Konzepts.


Die Schulformen des Hamburger Schulkonzepts

Die Eckpunkte des Hamburger Schulkonzepts sind schnell zusammengestellt: Die Primarschule dauert 6 Jahre und ist in zwei Blöcke 1 bis 3 und 4 bis 6 aufgeteilt. Sie kann räumlich und personell mit einer weiterführenden Schule verbunden werden. Ab der 7. Klasse gibt es zwei Schulformen: Das Gymnasium von 7 bis 12 und die Stadtteilschule von 7 bis 13. Es gibt keine freie Schulwahl, sondern über die Zuweisung entscheiden verbindlich die Lehrkräfte der Primarschule, zu denen auch Gymnasiallehrer gehören können. Übergänge zwischen Gymnasium und Stadtteilschule gibt es in den Klasse 7 bis 10 nur auf Wunsch der Eltern. Die Sonderschule wird als Teil des künftigen Schulsystems einmal ausdrücklich erwähnt, in der Folge aber nicht weiter thematisiert. Über Integration wird im Rahmenkonzept nicht viel gesagt, nur: Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf können im Rahmen der bisher geltenden Möglichkeiten nach Entscheidung der zuständigen Behörde auch in die Stadtteilschule gehen.

An diesem Konzept fällt sofort auf, dass an der entscheidenden Gelenkstelle nach dem 6. Jahrgang, wenn sich das System teilt, Kinder und Eltern keine Wahl der Schulform haben. Interessant ist deshalb die Frage, wie die Lehrkräfte der Primarstufe zu ihrer Entscheidung kommen, wer auf das Gymnasium und wer auf die Stadtteilschule geht.

Dazu müssen wir zunächst prüfen, worin sich die beiden Schulformen unterscheiden.

Bei den Gymnasien werden die vielfältigen Profile als „gewachsener Teil von Bildungsidentität und Bildungsvielfalt“ in Hamburg lobend herausgestellt; sie sollen erhalten und gestärkt werden und schon in kooperierenden Primarschulen profilbildend wirken. Solche Hinweise suchen wir zu den Gesamtschulen vergebens, obwohl in Hamburg einige der besten Gesamtschulen Deutschlands zu finden sind, Gesamtschulen, deren Profil und pädagogisches Konzept bundesweit Anerkennung gefunden haben und die mit dem deutschen Schulpreis ausgezeichnet wurden. Warum werden Gesamtschulen nicht erhalten und gestärkt? Durch die Zweigliedrigkeit werden die Gesamtschulen als Schulen für alle Kinder abgeschafft, ohne Rücksicht auf ihre Qualität. Stattdessen wird mit der Beschreibung der Aufgaben und Ziele der Stadtteilschule der Eindruck erweckt, dass hier eine gute Schule ganz neu erfunden werden müsste.

Im Gymnasium arbeiten Lehrkräfte nur „nach Möglichkeit “ im Team, während Teamarbeit in der Stadtteilschule institutionalisiert wird. Ein merkwürdiger Unterschied…

Weitere Unterschiede sind kaum zu erkennen. In beiden Schulen arbeiten Lehrkräfte aller Studienrichtungen, beide Schulen bieten ihren Schülern das gesamte Spektrum der Anforderungen. Die Ausführungen über Bildungsstandards und Bildungsplan, Leistungsrückmeldung und Leistungsbewertung unterscheiden sich zwar sprachlich, inhaltlich dagegen kaum. Beide Schulen führen zum Abitur, das Gymnasium nach 6 Jahren, die Stadtteilschule nach 7 Jahren. In der Stadtteilschule ist die Berufsorientierung stärker vertreten, der mittlere Bildungsabschluss wird stärker hervorgehoben. Allerdings kann die Stadtteilschule nach Belieben äußere Fachleistungsdifferenzierung einführen „zur individuellen Förderung“ – obwohl längst bekannt ist, dass Fachleistungsdifferenzierung Schüler sortiert und gerade nicht individuell fördert.

Warum also können nicht Eltern und Kinder frei wählen, welche Schule sie besuchen wollen?

Schulformentscheidung nach dem 6. Schuljahr

Zum Übergang nach Klasse 6 enthält das „Rahmenkonzept“ minutiöse Vorgaben.

Die Primarschule ist nicht mehr integrierte Schule für alle Kinder. Unter der Überschrift „Differenzierung“ wird bereits den Primarschulen freigestellt, verschiedene Formen der Äußeren Fachleistungsdifferenzierung in Förderbändern nach Lerntempi zu praktizieren, „wenn eine andere Form der Förderung im Hinblick auf den Übergang nach Klasse 6 nicht ausreichend gesichert ist“ (S. 11). Bereits ab Klasse 4 überschattet die Frage des Übergangs auf Gymnasium oder Stadtteilschule das Lernen in der Primarschule. Halbjährlich gibt es prognostische Einschätzungen, ob ein Kind fürs Gymnasium geeignet ist. Vor Ende des ersten Halbjahres der Klasse 6 wird in einer Zeugniskonferenz endgültig entschieden.

Auf welcher Grundlage wird entschieden? Das Rahmenkonzept nennt drei Elemente (S.16/17)

  • Lernentwicklungsberichte mit Noten oder Punkten sollen ab Klasse 4 deutlich machen, ob die „kompetenzorientierten Anforderungen des Gymnasiums“ erfüllt werden. Welche das sein könnten, wird bei der Lektüre des „Rahmenkonzepts“ allerdings nicht klar. Entscheidend sind dann die Lernentwicklungsberichte am Ende des 1. Halbjahres der Klasse 6.

  • In Deutsch, Mathematik und Englisch soll es „valide Kompetenzfeststellungsverfahren“ geben. Dazu werden „empirisch belastbare Tests zur Individualdiagnostik“ entwickelt, „die zeigen, inwieweit die Schülerin oder der Schüler über die Kompetenzen verfügt, die in den Bildungsstandards der Jahrgansstufe 6 für den Übergang auf das Gymnasium vorgegeben sind“. Welche Kompetenzen das sind, benennt das Rahmenkonzept nicht.

  • Einschätzungen der Lehrkräfte zu „überfachlichen und sozialen Kompetenzen (wie Lernstrategien und Selbstwirksamkeitsüberzeugungen)“ und Selbsteinschätzungen der Schüler. Auch hier sollen „standardisierte Instrumente“ verwendet werden. (S.17)


Es ist erschreckend, wie das zweigliedrige Schulsystem in Hamburg die Auslese nach der 6. Klasse zu verfeinern sucht. Das absolute Fehlen inhaltlicher Kriterien für den Übergang auf das Gymnasium spricht für sich. Einerseits schreckt das Konzept vor der traditionellen Einteilung von Schülern in theoretische und praktische Begabungen zurück. Andererseits kann die häufige Berufung auf moderne Begriffe wie Kompetenzen, Selbstwirksamkeit und standardisierte Instrumente nicht die Ratlosigkeit verbergen, wie man die Trennung der Schüler begründen will, wenn man den wahren Grund verbirgt: Den Erhalt von gymnasialen Bildungsprivilegien. Die Berufung auf Tests ignoriert die Forschungslage, dass Tests keine geeigneten Prognoseinstrumente sind (dazu vom 16.3.2009)

Etwas anderes erschreckt mich aber noch mehr. Wenn Schüler und Schülerinnen über zweieinhalb Jahre, in der beginnenden Pubertät, alle halbe Jahre erfahren, dass sie wohl nicht für das Gymnasium geeignet sind, wenn sie in untere Fachleistungskurse einsortiert werden, wenn sie im 6. Jahrgang „validen“ Auslesetests unterworfen werden – dann findet eine jahrelange Abqualifizierung der Schüler und Schülerinnen statt, die auf die Stadtteilschule gehen. Die Schulform Stadtteilschule wird zur Schule der Versager, die es nicht auf das Gymnasium geschafft haben. Sie ist die Zweitschule, die nicht auf Augenhöhe mit dem Gymnasium ausbildet, wie es die Gesamtschule konnte.

In diesem Schulsystem werden Kinder beschämt. Es entspricht nicht dem ersten Kriterium eines guten Systems.

In die Stadtteilschule gehen auch alle Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf aus Integrationsklassen und aus weiteren Förder- und Sonderschulen über (S.16), für die die Behörde die Stadtteilschule als Förderort festgelegt hat. Das Gymnasium wird im Konzept nicht als Förderort genannt. Die leistungsstarken, sozial kompetenten und selbstbewussten Schüler haben die heterogene Lerngruppe verlassen und bilden im Gymnasium eine quasi homogene Lerngruppe. Durch das jahrelange Ausleseverfahren können sich diese Schüler als etwas Besseres fühlen, auf die Stadtteilschüler herunterschauen. Dünkel wird genährt. Der Stadtteilschule bleiben die Kinder mit Lernproblemen, mit problematischem Verhalten, aus sozial prekären Verhältnissen, voraussehbar viele Migrantenkinder (die in diesem Konzept überhaupt nicht erwähnt werden).

Dieses Schulsystem ist nicht inklusiv und auch nicht sozial gerecht. Es entspricht nicht der UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen. Ob es leistungsfähig ist, hängt vom Vergleichsmaßstab ab. Im Vergleich zu inklusiven Schulsystemen ist es sicher weniger leistungsfähig, denn die leistungsstarken Schüler fehlen in den Klassen der Stadtteilschule.

Durch das aufwändige und belastende Verfahren zum Übergang nach 6 wird deutlich, dass sich dieses Schulsystem nicht den Kindern anpasst, sondern die Kinder der Zweigliedrigkeit angepasst werden.

Die Chancen und Risiken einer freien Schulwahl hat Merkelbach (http://user.uni-frankfurt.de) 2008 beschrieben, sie sollen hier nicht wiederholt werden.

Das Hamburger Rahmenkonzept macht exemplarisch deutlich, wie trotz Bemühungen um positive Elemente (z.B. Verlängerung der Primarschule, Abitur an beiden Schulen, Erschweren von Sitzenbleiben und Abschulungen vom Gymnasium) die Zweigliedrigkeit die grundsätzlichen Probleme unseres Schulsystems nicht löst. Im Gegenteil, neue Probleme werden geschaffen: Die Primarschule als Schule des gemeinsamen Lernens wird durch Ausleseprozesse mehr denn je ausgehöhlt und die Gesamtschulen als Beispiele integrativer Schulen werden zerstört.



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Anne Ratzki, Prof. Dr.

  • Schulleiterin des Gymnasiums und der Gesamtschule Köln-Holweide von 1970 bis 1995

  • Dezernentin für Gesamtschulen bei der Bezirksregierung Köln (1995 bis 1999)

  • Mit-Herausgeberin der Zeitschrift Lernende Schule

  • Gründungsmitglied des Instituts für Teamarbeit.

































Studium als Privatinvestment -

Argumente wider die Gebührenapologeten

von Wolfgang Lieb



Der Sputnik-Schock Ende der 50er Jahre hat im Nachkriegsdeutschland eine "Bildungskatastrophe" (Georg Picht) offenbar werden lassen, der man ab Mitte der 60er Jahre mit einem historisch einmaligen Schub für den Ausbau der Hochschulen und für Hochschulreformen begegnete: In groß angelegten Kampagnen wurde für Bildung geworben, die Ausbildungsförderung erheblich verbessert, Hörer- und Kolleggelder für die Studierenden wurden abgeschafft. Politik, gesellschaftliche Gruppen, Hochschulen und Gerichte waren sich einig, dass Bildung, dass gerade auch eine wissenschaftliche Ausbildung ein öffentliches, gemeinnütziges Gut ist, dessen Förderung ein allgemeines Anliegen ist und eine öffentliche Aufgabe zu sein hat.

Noch im Jahre 2000 verständigten sich die Kultusminister einstimmig darauf, dass ein Erststudium gebührenfrei sein soll. Bayern stoppte die Gebührenpläne Baden-Württembergs und die Sozialdemokraten aus Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz konnten ihre Freunde in Niedersachsen bremsen. Im Deutschen Bundestag fand sich vor nicht einmal zwei Jahren eine Mehrheit für eine Novelle des Hochschulrahmengesetzes, mit der die Studiengebührenfreiheit bundesweit gewährleistet bleiben sollte.

Verfolgt man die heutige öffentliche Debatte um die Einführung von Studiengebühren, so scheint all das in Vergessenheit geraten zu sein. Obwohl die PISA-Studie Deutschland wieder einen Bildungsnotstand bescheinigt und die OECD uns vorrechnet, dass unser mangelndes Wachstum auf eine ungenügende Entwicklung unseres "Humankapitals" in den letzten Jahren zurückzuführen ist, wurde eine wissenschaftliche Ausbildung von einem öffentlichen zu einem privaten Gut umdefiniert, für dessen Inanspruchnahme ein "Preis" in Form einer Studiengebühr zu bezahlen sei.

Wissenschaftliche Qualifizierung wird nicht mehr als Fundament technologischer Leistungsfähigkeit und demokratischer Teilhabe verstanden, sondern als eine private Investition in die persönliche Zukunft. Frühere Fürsprecher der Studiengebührenfreiheit, wie etwa die Hochschulrektorenkonferenz, lieferten plötzlich - indem sie sich des Ratschlags des Bertelsmann Centrums für Hochschulentwicklung (CHE) bedienten - betriebswirtschaftliche Begründungen für die Gebühr: Die Studiengebühr sei ein "Steuerungsinstrument" und spiele "die Rolle von Preisen in einem zunehmend marktorientierten System". Sie habe "positive Effekte auf das Nachfrageverhalten der Studierenden und das Angebotsverhalten der Hochschulen". Gegen die Verfechter der Chancengerechtigkeit wird die Studiengebühr sogar damit begründet, dass sie der "Beseitigung von Verteilungsungerechtigkeiten" diene, weil das Studium "in erster Linie durch die steuerlichen Abgaben von Nicht-Akademikern" finanziert werde. Der Logik der herrschenden Sparpolitik gemäß sieht man in "Zeiten knapper öffentlicher Gelder" keine andere Möglichkeit für den Erhalt der Hochschulen als "private Einnahmen". So argumentieren inzwischen fast alle Befürworter der Gebühr und mit ihnen die meinungsprägenden Medien.

Wenn das Bundesverfassungsgericht im Spätsommer auf Klagen mehrerer CDU/CSU-regierter Länder die bundeseinheitliche Regelung zur Gebührenfreiheit im HRG "kassieren" sollte, können der baden-württembergische und der bayerische Wissenschaftsminister die fertigen Gesetze aus der Schublade ziehen. Dabei spielt es schon keine Rolle mehr, dass in Karlsruhe allenfalls die Zuständigkeit geprüft, aber nicht über die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Ausbildungsgebühr entschieden wird. Es ist damit zu rechnen, dass andere Länder umgehend nachziehen werden. Studentische Proteste werden schon jetzt ignoriert und Argumente gegen die Einführung von Gebühren in der öffentlichen Debatte kaum noch gehört.

Ökonomische, soziale und rechtspolitische Argumente gegen Gebühren

Befürworter von Studiengebühren sehen deren positive Wirkungen in einer nachfrageorientierten Steuerung des Studienangebots und einer studienqualitätssteigernden Wettbewerbsorientierung der Hochschulen. Eine ganz elementare Grundannahme der ökonomischen Theorie wird dabei allerdings tunlichst übergangen: Studiengebühren erhöhen den "Preis" für ein Studium und senken damit die Nachfrage nach einer wissenschaftlichen Ausbildung. Dass der "Preis" für ein Studium durchaus die Nachfrage beeinflusst, zeigt sich daran, dass seit der Verbesserung der Vergabedingungen und der Erhöhung der BAföG-Sätze im Jahre 1999 der Anteil der Studierenden pro Jahrgang von 31,3 Prozent auf erfreuliche 37,1 Prozent angestiegen ist. In Österreich hingegen ist mit Einführung der Studiengebühr die Zahl der Studienanfänger um 15 Prozent gesunken. Es wird heute so getan, als hätte ein Studium derzeit keinen "Preis". Kaum jemand spricht von den Kosten für den Lebensunterhalt, die (inklusive außerordentlicher Ausgaben) monatlich durchschnittlich 784 Euro ausmachen, also pro Jahr mit rund 9400 Euro anzusetzen sind.1 Das Statistische Bundesamt weist für das Jahr 2003 als staatliche Durchschnittskosten für einen Studienplatz einen deutlich kleineren Betrag, nämlich 7170 Euro aus.

Nach Dohmen und Hoi haben staatliche Haushalte im Jahr 2000 für die Finanzierung des Bildungsprozesses an den Hochschulen rund 10,9 Mrd. Euro aufgebracht. Mit den staatlichen Transferleistungen etwa für BAföG oder für steuerliche Entlastungen der Eltern (Kindergeld, Ausbildungsfreibeträge) in Höhe von rund rund 3,5 Mrd. Euro entstanden dem Staat für die Hochschulbildung Ausgaben in Höhe von 14,4 Mrd. Euro. Für die privaten Haushalte errechneten Dohmen und Hoi für den Lebensunterhalt und Lernmittel Ausgaben in Höhe von rund 14 Mrd. Euro. Das heißt, Staat und private Haushalte tragen jeweils etwa die Hälfte der für die Hochschulausbildung aufgewandten direkten Ausgaben.

Im internationalen Bildungsvergleich haben bei den Schulen wie bei den Hochschulen die skandinavischen Länder eine Vorbildrolle. Dort besteht nicht nur Studiengebührenfreiheit, sondern die Studierenden erhalten eine elternunabhängige Studienbeihilfe. Das Ergebnis: In Finnland und Schweden studieren rund 70 Prozent (Norwegen 60 Prozent) eines Altersjahrgangs, also doppelt so viele wie in Deutschland. Das skandinavische Beispiel beweist nachdrücklich, dass eine "Preissenkung" bzw. gar eine "Subvention" für ein Studium die Nachfrage erheblich steigen lässt. Eine Studienbeihilfe könnte analog zur Ausbildungsvergütung für Auszubildende auch in Deutschland eingeführt werden, wenn man Steuerfreibeträge und Kindergeld zusammenführte und familienunabhängig direkt an die Studierenden auszahlte.

Studiengebühren verfestigen die soziale Ungleichheit bei der Wahrnehmung der Bildungschancen: Die PISA-Studie belegt, dass das deutsche Schulsystem zu den sozial am stärksten selektierenden in der Welt gehört. Aus der Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerkes geht hervor, dass von 100 Kindern hoher sozialer Herkunft 84 der Übergang in die gymnasiale Oberstufe und 72 die Aufnahme eines Studiums gelingt. Von 100 Kindern unterer sozialer Herkunft schaffen nur 33 den Übergang in eine weiterführende Schule und nur noch acht überwinden die Schwelle zu einem Studium. Solche Zahlen sind nicht nur Ausdruck krasser sozialer Ungerechtigkeit, sondern auch einer nicht hinnehmbaren Verschwendung volkswirtschaftlichen Leistungspotentials, wie sie sich kaum ein anderes industrialisiertes Land leistet. Es bliebe also viel Raum für eine sozialdemokratische Reformagenda, bei der "soziale Gerechtigkeit" sich künftig vor allem auf gerechte Bildungschancen beziehen soll.

Von konservativer Seite wird dem entgegengehalten, dass Hochschulpolitik nicht Sozialpolitik sein könne. Wer so argumentiert, muss sich aber den Vorwurf gefallen lassen, die bestehende Primärverteilung des Sozialproduktes auf die Bildungschancen zu übertragen und so den sozialen Status quo für die künftigen Generationen festzuschreiben. Für Konservative ist und bleibt Elite eben da, wo oben ist.

Fast alle Befürworter der Studiengebühr beteuern, dass die Einführung "sozial verträglich" sein müsse, ohne jedoch zu sagen, was als "verträglich" - will sagen, zumutbar - gelten soll. Zwischen den elaborierten Begründungen für Studiengebühren und dieser sehr im Allgemeinen bleibenden Beteuerung klafft eine erhebliche Glaubwürdigkeitslücke. "Sozial verträglich" ist im Übrigen nicht gleich bedeutend mit "sozial förderlich". Wollte man die eklatante soziale Ungleichheit bei der Wahrnehmungsmöglichkeit von Bildungschancen abbauen, müsste man eher über eine bessere Förderung von Studierenden aus einkommensschwächeren Schichten nachdenken als darüber, was an Belastungen sozial gerade noch verträglich ist.

Selbst für Bezieher mittlerer Einkommen bedeutet das Studium eines oder gar mehrerer Kinder eine hohe finanzielle Belastung. Bei mehreren Kindern führt das selbst für eine Studienratsfamilie - die noch keinen BAföG-Anspruch hat - schon heute zu erheblichen Einschränkungen. Dies steht im Widerspruch zum Grundgedanken des sogenannten Pflegeversicherungs-Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2001, wonach der Staat Kindererziehende eher zu entlasten als zusätzlich zu belasten hat. Die zusätzliche Belastung durch Studiengebühren ist nicht nur familienpolitisch bedenklich, sondern faktisch eine weitere Benachteiligung von Familien mit Kindern gegenüber Familien ohne Kinder. Eltern, für die ein Studium einen selbstverständlichen Statuserhalt bedeutet, sind zudem eher bereit, ein finanzielles "Opfer" für ihre Kinder zu bringen, als Eltern aus bildungsferneren Milieus.2

Die Befürworter der Studiengebühr behaupten, deren Einführung wäre ein Anreiz zu einem intensiveren Studium und damit zu kürzeren Studienzeiten. Wer für seinen Studienplatz bezahlen muss, setze sich eher auf seinen Hosenboden, meint der Stammtisch. Doch schon heute müssen etwa zwei Drittel aller Studierenden neben ihrem Studium einer Erwerbsarbeit nachgehen, um sich ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Nach Befragungen ist die dafür aufgebrachte Zeit einer der Hauptgründe, warum sich die Studiendauer verlängert. 3 Studiengebühren sind ein zusätzlicher Griff in leere Taschen und zwingen deshalb kaum zu intensiverem Studieren, sondern eher zu noch intensiverer Erwerbsarbeit neben dem Studium.

Es wird zwar nur selten offen ausgesprochen, doch ist offensichtlich, dass Studiengebühren auch die "Überlast" von den Hochschulen nehmen sollen. In Kombination mit einem Auswahlrecht der Hochschulen wird immer unverhohlener die Abkehr von der Massenuniversität gefordert. Beide schränken das Grundrecht auf Bildung ein und stehen der Verfassungsrechtsprechung aus dem grundlegenden Numerus-clausus-Urteil des Jahres 1973 entgegen: Danach hat der Staat die wissenschaftliche Lehre sicherzustellen und zu fördern sowie in Verbindung mit dem Recht auf freie Berufswahl und dem Sozialstaatsprinzip das Recht auf freien Zugang zu einer Hochschulausbildung zu gewährleisten. Es steht zu befürchten, dass die Einführung von Gebühren auf die Verfassungsinterpretation zurückwirkt. Das Grundrecht hätte dann eben seinen Preis. Es wäre ein radikaler Bruch mit der kulturellen und rechtspolitischen Tradition, wenn sich durchsetzen würde, dass zwar alle Bürger das Recht haben, ihren Beruf und die dafür erforderliche wissenschaftliche Bildung frei zu wählen, allerdings unter der Bedingung, dass sie es sich denn leisten können.

Wer sich jedoch erhoffen sollte, mittels Studiengebühr und Auswahlrecht die Zahl der Studienplätze verknappen zu können, der wird sich wohl täuschen. Solange die Hochschulen überwiegend aus staatlichen Mitteln finanziert werden, wird auch künftig die Rechtsprechung von den Hochschulen verlangen, dass sie ihre Ausbildungskapazitäten voll ausschöpfen. Man kann also jedem, der von den Hochschulen nicht "auserwählt" wurde und den Verdacht hat, dass die Kapazität nicht ausgelastet werden soll, nur raten, sich einzuklagen.

Die Gebühr, ein schleichendes Gift

Die Finanzknappheit und die zunehmenden Kürzungen in den Hochschulhaushalten haben rationales Argumentieren über Vor- und Nachteile von Studiengebühren bei vielen Hochschulangehörigen, vor allem bei Dekanen und Rektoren, ja sogar bei Ministerinnen und Ministern verdrängt. Sie sehen in Studiengebühren den letzten Strohhalm, um zusätzliche Finanzmittel zu requirieren. Die Opfer des "Steuersenkungsrausches" (Rudolf Hickel) flüchten sich in ihrer Verzweiflung in Beutelschneiderei bei der ärmsten und schwächsten Gruppe der von der Hochschul-Sparpolitik Betroffenen: den Studierenden.

Obwohl nach der OECD-Statistik aus dem Jahre 2003 Deutschland hinter der Slowakei zusammen mit Tschechien die niedrigste Steuerquote unter allen EU-Staaten und der Beitrittsländer hat, wurden in den letzten Jahren durch Senkung oder Verzicht auf Gewerbe-, Körperschaft- oder Spitzensteuersätze oder durch den Wegfall der Börsenumsatzsteuer weit über 100 Mrd. Euro an Steuernachlässen in die Förderung des "Investitionskapitals" bei Unternehmen und privaten Vermögen gelenkt. Hätte man nur einen Bruchteil davon für die Förderung des "Humankapitals" an unseren Hochschulen beim Fiskus belassen, so hätte man damit nicht nur die Finanznot lindern können, sondern mit Sicherheit mehr für Wachstum, Investitionen und Beschäftigung getan als durch die zurückliegenden Steuersenkungen. Ausweislich des Berichts des Statistischen Bundesamtes "Zur finanziellen Lage der Hochschulen 2003" sind im Berichtsjahr 2001 für die Lehre an den Hochschulen in Deutschland 11,7 Mrd. Euro eingesetzt worden, das ist nur wenig mehr als der Betrag, auf den CDU und CSU mit ihrem vorgeschlagenen Steuerreformmodell zusätzlich an Einnahmen meinen verzichten zu können. Die Finanzmisere an unseren Hochschulen ist nicht gottgewollt, sie ist schieres Menschenwerk, sie ist politisches Programm.

Die Beträge, die derzeit für Studiengebühren in der Diskussion sind, nämlich zwischen 500 und 1500 Euro, werden zur Finanzierung der Hochschulen allenfalls einen marginalen Beitrag leisten. An der privaten Hochschule Witten- Herdecke decken die Gebühren nur sieben Prozent des Hochschulhaushalts. Selbst die exorbitanten Gebühren von bis zu 40000 US-Dollar an amerikanischen Elite-Unis leisten einen Deckungsbeitrag von allenfalls einem Fünftel. Frank Ziegele vom CHE hat in einer Studie aus dem Jahre 2003 methodisch akkurat errechnet, dass durch Studiengebühren von 1000 bis 1 500 Euro an der Universität Bayreuth sechs bis sieben Prozent zusätzlich zu den staatlichen Haushaltsmitteln eingenommen werden könnten.4 Mit den Segnungen, die damit über die Hochschulen kommen würden, wurde viel Propaganda für die Studiengebühr gemacht. Pech war nur: Kaum feierte man die Gewinne, hat der Freistaat Bayern die Hochschuletats um fünf Prozent gekürzt. Wie gewonnen, so zerronnen!

Selbst wenn die Gebühren unmittelbar bei den Hochschulen ankämen, hätten sie allenfalls die kurzfristige Wirkung einer Heroinspritze. Hängt man aber erst einmal an der Nadel, so verlangt das regelmäßig die Erhöhung der Dosis. Nahezu überall, wo in den letzten Jahren Studiengebühren eingeführt worden sind, wurden sie teilweise drastisch erhöht: Tony Blair hat sie Anfang des Jahres mit knapper Mehrheit auf 4350 Euro pro Jahr verdreifacht, in Zürich zum Beispiel wurden sie vervierfacht. Auch in dem von Gebührenbefürwortern viel gelobten Australien wurden die "nachgelagerten" Gebühren von 2 442 australische Dollar im Jahre der Einführung 1989 auf bis zu 5 000 australische Dollar erhöht; hinzu kam noch eine erhebliche Senkung der Einkommensgrenze für die Pflicht zur Rückzahlung und eine Verkürzung der Tilgungsfrist. Dass Gebühren ein "schleichendes Gift" sind, kann man auch schon bei uns beobachten: Erst wurde eine überhöhte Einschreibungsgebühr eingeführt, dann die Gebühren für die Langzeitstudierenden, und jetzt wartet man eben nur noch darauf, dass das gesetzliche Hindernis im HRG durch Karlsruhe kassiert wird. Die derzeit debattierten Beträge sind allenfalls "Lockvogelpreise". Dankenswerterweise hat einer der Hauptvorkämpfer von Studiengebühren, Detlef Müller-Böling vom Bertelsmann Centrum für Hochschulentwicklung, schon mal die "Katze aus dem Sack" gelassen und in seiner Agenda 2010 prognostiziert, dass Spitzen-Unis für ein dreijähriges Bachelor-Studium 27000 Euro und für einen einjährigen Master in (dem Billigfach) Business Administration nochmals 20000 Euro verlangen könnten5. Dann hätten wir wenigstens bei der Höhe der Gebühren die amerikanischen Elite-Unis endlich eingeholt.

Fehlsteuerung des Hochschulsystems

Hochschulen mit traditionell größeren "Produktionskapazitäten" haben mehr Studierende und könnten - wenn sie als attraktiv gelten - auch noch höhere Gebühren verlangen. Sie hätten also gegenüber kleineren (meist jüngeren) Hochschulen einen Einnahmevorteil, der unaufholbar ist und die Studienund Wettbewerbsbedingungen verzerren wird. Die kleineren Hochschulen - meist Relikte aus einer bildungsreformerischen Zeit, als man noch meinte, man müsse die Hochschule auch aufs "flache Land" bringen -, die schon heute einen Nachfragemangel beklagen, würden vollends von den großen "Traditionshochburgen" abgehängt. Die Auswahl des Studienorts erfolgt in Deutschland primär nach Kostengesichtspunkten, zu mehr als 60 Prozent werden heimatnahe Hochschulen besucht. Hochschulen, die in Ballungsräumen liegen, verfügten also über einen "unverdienten" Gewinnvorteil vor den Hochschulen in dünner besiedelten Gebieten. Für Studierende, die es sich erlauben können, auswärts zu studieren, ist die Attraktivität des Hochschulortes oft wichtiger als die Qualität des Studienangebots. Da helfen auch keine Rankings, sonst müssten schon heute viele ostdeutsche Hochschulen manchen westdeutschen Traditionsunis längst den Rang abgelaufen haben. Nicht von der Hand zu weisen ist die Gefahr, dass es durch Einführung von Gebühren und nach zu erwartenden Gebührensteigerungen zu Hochschulschließungen, jedenfalls aber zu erheblichen Niveaudifferenzierungen zwischen "Provinz-Unis" und "Metropolen-Hochschulen" kommen wird.

Wenn Studiengebühren eine relevante Einnahmequelle der Hochschulen werden sollen, dann verhält sich diejenige Hochschule ökonomisch vernünftig, die erstens billige Studienfächer wie Wirtschaftslehre oder Jura und zweitens stark nachgefragte Studienrichtungen anbietet. Man kann diesen Effekt bei den privaten Hochschulen gut belegen. Bis auf Witten-Herdecke bieten sie fast ausschließlich sogenannte Billigfächer an. Der bereits feststellbare Trend zur Umwidmung von Stellen und zum Ausbau der "Verwertungswissenschaften" zu Lasten von "Rosinenfächern" der Kultur- und Geisteswissenschaften würde sich dramatisch verschärfen. Das Epitheton ornans "universitas" würde für viele Hochschulen noch fraglicher, als es heute schon ist.

Wenn man schon, wie die Befürworter der Gebühr, die Kosten für das Studium als private Investition in die Zukunft propagiert, dann handelte der studentische homo oeconomicus rational, wenn er mit seiner wissenschaftlichen Ausbildung einen möglichst hohen return on investment erzielen will, dies erklärt den run etwa auf die Betriebswirtschaftslehre und die Juristerei. Das Motiv, sein Studium nach Neigung und Eignung zu wählen, wird mit dem immer weiter um sich greifenden Verwertungsmotiv zunehmend zurückgedrängt. Wahrheitssuche, Selbstbezogenheit und Selbstgenügsamkeit, die klassischen aristotelischen Tugenden einer freien Wissenschaft, werden von der Antriebskraft einer höchstmöglichen Verzinsung der Ausbildungskosten überlagert. Das allgemeine Ziel eines Studiums, das sich als wissenschaftliche Ausbildung begreift, nämlich die Vermittlung von Verfahren zur selbständigen Produktion von Wissen, gerät in den Hintergrund; zum Schaden für die Volkswirtschaft und für eine demokratische Kultur.

Studiengebühren schaffen nicht mehr "Verteilungsgerechtigkeit"

Vor allem Sozialdemokraten, wie beispielsweise der ehemalige niedersächsische Wissenschaftsminister Thomas Oppermann, wollen ihrer politischen Klientel Studiengebühren mit dem Argument schmackhaft machen, dass diese zu einer sozial gerechteren Verteilung bei der Finanzierung der Hochschulausbildung führe. In populistischer Manier wird behauptet, die gering verdienende Zahnarzthelferin würde mit ihrer Einkommensteuer die Ausbildung des reichen Zahnarztsohnes mitfinanzieren. Diese aus einer umstrittenen finanzwissenschaftlichen Untersuchung abgeleitete "Lehre" ist jedoch entweder trivial oder allenfalls ein weiteres Beispiel für ein ungerechtes Steuersystem. 6

Trivial deshalb, weil für viele öffentliche Leistungen gilt, dass sie von geringer Verdienenden mitfinanziert werden, ohne dass diese von ihnen in Anspruch genommen würden: Das fängt bei den Opernhäusern an und hört bei den Forschungsausgaben für Großunternehmen nicht auf. Wer den Staat nur für das bezahlen will, wofür er eine unmittelbare Gegenleistung erhält, fordert den "Gebührenstaat", den man eigentlich durch die Entwicklung zum modernen Verfassungs- und Steuerstaat überwunden glaubte.

Wollte man wirklich mehr Verteilungsgerechtigkeit, dann dürfte der reiche Sohn des Zahnarztes dem Staat nicht ein Mehrfaches mehr wert sein als die Tochter der Zahnarzthelferin. Man brauchte nur die Ausbildungsfreibeträge, die von der Steuerschuld absetzbar sind, gleich hoch anzusetzen. Scheinbar merken die Vorkämpfer für mehr Verteilungsgerechtigkeit durch die Einführung von Studiengebühren aber offenbar gar nicht, dass sie mit ihrer Argumentation ein Eigentor schießen: Sollte es nämlich so sein, dass ein besser verdienender Akademiker die öffentlichen Kosten für sein Studium nicht über seine später abzuführende Steuer refinanziert, dann bedeutet das schlicht, dass er im Vergleich zum geringer verdienenden Nichtakademiker zu wenig Steuern bezahlen muss. Es wäre dann jedenfalls erheblich gerechter und zudem einfacher, den Spitzensteuersatz beizubehalten, statt über ein zusätzliches teures Verwaltungsverfahren eine Studiengebühr einzutreiben. Verteilungs- und Chancengerechtigkeit würden auch viel direkter erreicht, wenn man die Förderung der Kinder von Geringverdienern so attraktiv machte, dass sie mindestens bis zu ihrem Anteil an der Finanzierung der Hochschulausbildung auch an den Hochschulen vertreten wären.

Es ist schon ein bemerkenswerter Sachverhalt, dass gerade in Zeiten, in denen die Nutznießer der Bildungsexpansion der 70er und 80er Jahre das politische Sagen haben, die Forderung nach Verlagerung der Kosten für die Bildung auf die Nachfolgegeneration auf der Agenda steht. Die Einführung von Studiengebühren bedeutet eine weitere Aufkündigung des Generationenvertrages und eine Verletzung des Solidarprinzips. Es wird heutzutage so viel darüber diskutiert, wie stark die jüngere Generation etwa durch Kosten für die Alterssicherung der Vorgängergeneration belastet würde. Wäre es da verwunderlich, wenn die jüngere Generation, die nun auch noch für ihre Ausbildungskosten herangezogen werden soll, nicht umgekehrt ihre Solidarität mit der Generation in Frage stellte, die gebührenfrei studierte und eine auskömmliche Rente finanziert bekommt? 80 Prozent der Hochschulmittel sind Personalkosten; das Bertelsmannsche CHE hätte vielleicht besser einmal errechnet, wie viele zusätzliche Tutoren und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter man einstellen könnte, wenn man bei den Gehältern der gebührenfrei ausgebildeten und relativ gut verdienenden Professorinnen und Professoren umschichten würde, statt fünf bis sechs Prozent zusätzliche Einnahmen den einkommenslosen Studierenden abzuknöpfen.

Die "nachgelagerte Gebühr" - der Rettungsanker für das soziale Gewissen

Niemand hat bisher Angaben darüber gemacht, ab welcher Einkommensgrenze die Gebühr erlassen würde oder wie ein Stipendiensystem aussehen sollte, das weitere soziale Barrieren für ein Studium vermeiden könnte - geschweige denn, dass über die Finanzierung der Stipendien eine Aussage gemacht würde.

Als Rettungsanker aus dieser Glaubwürdigkeitslücke erweist sich vorgeblich die sogenannte nachgelagerte Gebühr nach australischem Vorbild, das viel zitierte HECS. Bei dieser "nachgelagerten Gebühr" sollen die direkt anfallenden Beiträge über (zinsgünstige) Kredite vorfinanziert und gestaffelt nach dem späteren Einkommen und entsprechenden Tilgungsfristen zurückgezahlt werden. Eine Art "umgekehrter Generationenvertrag", wie das an der privaten Universität Witten-Herdecke so schön genannt wird. Die Benachteiligung der Studierenden aus niedrigen Einkommensschichten oder aus Familien mit Kindern würde als Start- und Einkommensnachteil in die Berufsphase fortgeschrieben. Wer reiche Eltern hat, startet ohne Hypothek und kann vielleicht noch darüber hinaus wie in Australien gleich 25 Prozent Rabatt kassieren. Angesichts der auch für Akademiker keineswegs mehr risikofreien Arbeitsmarktserwartungen tun sich natürlich die jungen Erwachsenen, deren Studium von vornherein von den Eltern finanziert wird, bei einer Entscheidung für ein Studium erheblich leichter als solche, für die sich erst einmal eine Risikoabwägung bei der Aufnahme einer Bildungshypothek stellt. Auf Grund der geringeren verfügbaren Einkommen wiegen für statusniedrigere Familien die erwarteten Kosten schwerer als für statushöhere, meist besser verdienende. Sowohl die Eltern als auch die Kinder, vor allem, wenn sie in der ersten Generation an eine Hochschule gehen, schätzen die Erfolgsaussichten geringer ein, als das in Akademikerfamilien üblich ist, sodass eine kosten- und zeitintensive Bildungsinvestition riskanter erscheint.7 So wundert es nicht, dass bei statushöheren Familien "der Apfel nicht weit vom Stamm fällt", denn für diese besteht nicht nur ein künftiges Aufstiegsrisiko, sondern es droht bei einer Entscheidung gegen das Studium ein aktueller Statusverlust. Die Sozialstatistik für die Bildungsbeteiligung spiegelt diese soziale Realität überdeutlich wider. Wer da behauptet, eine "nachgelagerte Gebühr" sei "sozial verträglich", tritt in Wahrheit für eine soziale Realität ein, in der Bildungschancen eklatant ungerecht und so ungleich verteilt sind wie in kaum einem anderen vergleichbaren Land.

Die "nachgelagerte Gebühr" ist nicht nur eine etwas nach hinten verschobene, aber dafür umso höhere soziale Barriere für ein Studium, sie ist darüber hinaus ein schwerer Rückschlag für die Aufholjagd junger Frauen bei der Bildungsbeteiligung. Die Verpflichtung zur Rückzahlung der Gebühren hat vor dem Hintergrund nach wie vor schlechterer Einkommenserwartungen und vor allem der Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit bei der Geburt von Kindern und während Erziehungsphasen einen weitaus höheren Abschreckungseffekt als bei Männern.

Paradigmenwechsel bei der Diskussion um Studiengebühren

Wie kommt es, dass die nach wie vor richtigen Argumente gegen Studiengebühren von pseudoökonomischen Begründungen verdrängt wurden? Wie wurde in der politischen Betrachtung aus einem öffentlichen Gut ein privates Investment?

Schaut man genauer hin, so lässt sich beobachten, dass - wie auch in anderen Politikfeldern - in der Bildungspolitik die Kategorien der Betriebswirtschaftslehre in die politische Sprache und das gesellschaftliche Denken vorgedrungen sind.

Einer der wichtigsten Think-Tanks für den Paradigmenwechsel im Feld der Hochschulpolitik ist die Bertelsmann-Stiftung mit ihrem Centrum für Hochschulentwicklung. Dessen Leiter, Detlef Müller-Böling, saß schon am "runden Tisch" des Kohlschen Wissenschaftsministers Rüttgers und war einer der einflussreichsten Ratgeber für die bildungspolitischen Reden des früheren Bundespräsidenten Roman Herzog, unter dessen Schirmherrschaft das CHE einige nationale Bildungskongresse veranstaltet hat. Das CHE hat seit einigen Jahren die Hochschulrektoren-Konferenz (HRK) unter seine Fittiche genommen und veröffentlicht mit dieser zur Frage der Studiengebühren sogar unter einem gemeinsamen Kopfbogen. Zudem berät das CHE eine Vielzahl von Landesregierungen und unterhält sogar einen eigenen Studentenverband mit dem schönen Namen "sCHEme". Zudem war der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft immer ein wichtiger Resonanzboden.

Es ist bedenklich, wenn der weltweit größte Medienmulti eine vorgeblich unabhängige wissenschaftliche Einrichtung wie das CHE als Instrument und als demokratisch nicht legitimierte Macht- und Beratungszentrale zur Steuerung der Hochschulreform benutzt. Ursprünglich scheint der Bertelsmann- Konzern auf die Strategie gesetzt zu haben, das öffentliche Hochschulwesen durch private Hochschulen aufzurollen. Reinhard Mohn, der Bertelsmann- Patriarch, war anfangs Promoter und Hauptgeldgeber der ersten deutschen privaten Universität in Witten-Herdecke. Obwohl im Kuratorium dieser Hochschule viele Vertreter der Großwirtschaft mit Rang und Namen sitzen, kam es nie zu einer auskömmlichen Finanzierung. Schließlich musste sogar das Land NRW die permanenten Finanzierungslücken schließen. Bis heute entwickelte sich Witten-Herdecke nicht gerade zu der erhofften Elite- Uni.

Reinhard Mohn zieht sich aus der Finanzierung von Witten-Herdecke ganz zurück. Man geht wohl nicht zu weit mit der Vermutung, dass es der Bertelsmann- Stiftung effektiver erscheint, die öffentlich finanzierten Hochschulen nach den Prinzipien marktgesetzlicher Sachgerechtigkeit umzukrempeln, statt private Hochschulen zu sponsern. Diese Aufgabe erfüllt jedenfalls das CHE mit großem Erfolg.

Seit Mitte der 90er Jahre verfolgt das CHE vehement die Einführung von Studiengebühren. Dass es dabei keineswegs um Wissenschaft, sondern um politische Meinungsbeeinflussung geht, lässt sich durch die manipulative Verwendung vieler Studien belegen. Direkt kommt die politische Zielsetzung bei den Umfragen zu den Studiengebühren zum Ausdruck, in denen sich angeblich inzwischen eine Mehrheit der Bevölkerung, ja selbst die Mehrheit der Studierenden für die Gebühr aussprechen soll. Die Umfrage vom 11. Dezember 2003 wurde unter der Überschrift veröffentlicht: "Studierende mehrheitlich für Studiengebühren"8. Dabei fragte man allerdings nur nach der Akzeptanz verschiedener Gebührenmodelle. Die Grundfrage, ob Studierende für oder gegen Studiengebühren sind, wurde nicht gestellt. Das darf man mit Fug und Recht eine bewusste Irreführung der Öffentlichkeit unter wissenschaftlichem Deckmantel nennen.

Man würde dem CHE zu viel der Ehre antun, wollte man den Paradigmenwechsel in der Bildungspolitik allein seinem Einfluss zuschreiben. Auch die Forderung nach Studiengebühren und ihre ökonomischen Begründungsversuche speisen sich aus der vorherrschend gewordenen politischen Annahme, dass "der Markt alles besser kann" als der Staat oder gesellschaftliche Institutionen. Diese Doktrin setzt sich auf immer mehr Politikfeldern mit der immer gleichen Taktik durch: Der öffentliche Sektor wird als ineffektiv, als unflexibel, als reformunfähig sprichwörtlich mies gemacht und verteufelt, alles Private dagegen wird idealisiert.

Daraus leiten sich auch alle anderen Maximen des zeitgeistigen politischen Handelns ab: Entstaatlichung, Senkung der Steuern und damit der Staatsquote, Deregulierung und Privatisierung, Eigenverantwortung. So gerät die wissenschaftliche Ausbildung zum privaten Investment und die Gebühr zum marktgerechten preisorientierten Steuerungsmittel der Wissenschaft und der Hochschulen. Studiengebühren sind nur eines, aber ein wichtiges Element einer fortschreitenden Ökonomisierung der Strukturen und der Inhalte der Wissenschaft zum Schaden der Volkswirtschaft und zum Schaden der demokratischen Kultur.

1 Vgl. Dieter Dohmen und Michael Hoi, Bildungsausgaben in Deutschland, 2004, www.fibs-koeln.de. Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln errechnet für Universitätsabsolventen, die zum Jahresende 2003 die Hochschule verlassen haben, als Ausgaben für den Lebensunterhalt im Laufe eines Studiums zwischen 64300 Euro für einen Philosophen in Westdeutschland (im Osten 51300 Euro) und 47800 Euro für einen Juristen (38600 Euro im Osten) www.iwkoeln.de, Informationsdienst, 1.4.2004.

2 Vgl. Rolf Becker, Soziale Ungleichheit beim Hochschulzugang, Eine empirische Studie aus humankapital- und verwertungstheoretischer Sicht. Technische Universität Dresden, Institut für Soziologie, Sommer 2001,www.tu-chemnitz.de.

3 Klaus Schnitzer, Wolfgang Isserstedt und Elke Middendorff, Die wirtschaftliche und soziale Lage der Studierenden in der Bundesrepublik Deutschland, 16. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks, BMBF (Hg.), Bonn 2001, vgl. S. 20 f., 251 ff.

4 Frank Ziegele und Christiane Arndt, Finanzielle Effekte von Studiengebühren, Modellrechnungen Erlangen, Nürnberg und Bayreuth, CHE, Gütersloh März 2003, www.che.de.

5 Vgl. "Die Zeit", 31.12.2003.

6 Karl-Dieter Grüske, Verteilungseffekte der öffentlichen Hochschulfinanzierung in der Bundesrepublik Deutschland - Personale Inzidenz im Querschnitt und Längsschnitt, in: Reinar Lüdeke (Hg.), Bildung, Bildungsfinanzierung und Einkommensverteilung II. Schriften des Vereins für Sozialpolitik, NF Bd.221/II, Berlin 1994, S. 71-147. Anders jedoch Bernhard Nagel und Roman Jaich, Bildungsfinanzierung in Deutschland, Analyse und Gestaltungsvorschläge, Kassel 2002. Vgl. auch: Richard Sturn und Gerhard Wohlfahrt, Umverteilungswirkungen der öffentlichen Hochschulfinanzierung in Deutschland, Zusammenfassung eines Gutachtens im Auftrag des Deutschen Studentenwerks, Graz 2000.

7 Becker, a.a.O., S. 2; 17 ff.

8 Vgl. Studierende mehrheitlich für Studiengebühren, Pressemeldung der Bertelsmann-Stiftung vom 11.12.2003, www.bertelsmann-stiftung.de.

Analysen und Alternativen - Ausgabe 05/2004 - Seite 567 bis 577


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Wolfgang Lieb, Dr.

war nach Abschluss seines Jura-Studiums bis 2000 in politischen Ämtern tätig, u.a. als Regierungssprecher und Leiter des Landespresse- und Informationsamtes NRW sowie als Staatssekretär im nordrhein-westfälischen Wissenschaftsministerium. Heute kritisch publizistisch aktiv als Mitherausgeber des Internet-Tagebuchs NachDenkSeiten.

1 taz v. 31.03.07

2 Pressemitteilung des Philologenverbands Baden-Württemberg vom 7.3.2007

3 Jürgen Baumert, Petra Stanat und Rainer Watermann: Schulstruktur und die Entstehung differenzieller Lern- und Entwicklungsmilieus, in: Jürgen Baumert, Petra Stanat und Rainer Watermann: Herkunftsbedingte Disparitäten im Bildungswesen. Vertiefende Analysen im Rahmen von PISA 2000, Wiesbaden 2006, S. 95-188, hier: S. 158 ff.

4 ebd., S. 171

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