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Mit Leerverkäufen zur nächsten Krise

ATTAC warnt: Zulassung von Finanzwetten auf sinkende Kurse bereitet erneuten Finanzcrash vor

Jörn Boewe (mit AFP)

Das globalisierungskritische Netzwerk ATTAC hat die deutsche Finanzaufsicht für ihre Entscheidung, wieder sogenannte Leerverkäufe zu gestatten, scharf angegriffen. »Das geht genau in die falsche Richtung. Anstatt aus der Krise zu lernen, wird hier die nächste vorbereitet«, erklärte ATTAC-Finanzexperte Steffen Stierle am Dienstag. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte am Montag das im Herbst 2008 verhängte Verbot von Leerverkäufen mit Aktien elf deutscher Finanzkonzerne ersatzlos auslaufen lassen. Die riskanten Spekulationsgeschäfte sind damit ab sofort wieder erlaubt.

Zur Begründung hieß es, die Lage an den internationalen Finanzmärkten habe sich in den vergangenen Monaten so weit verbessert, daß auf eine weitere Verlängerung des Verbots verzichtet werden könne. Jedoch prüfe die BaFin auch weiter die Entwicklungen an den Börsen und werde bei einer möglichen erneuten Verschärfung nötigenfalls neue Regelungen erlassen.

Bei den auch als Blankoverkäufen oder Short Sales bezeichneten Geschäften wetten Spekulanten auf fallende Aktienkurse. Sie verkaufen dazu Papiere, die sich nicht in ihrem Besitz befinden. Innerhalb eines bestimmten Zeitraums müssen sie die Aktien dann aber tatsächlich kaufen, um das Geschäft zu vollziehen. Wenn der Preis dann tatsächlich niedriger ist als bei Abschluß des Geschäfts, machen die Spekulanten dadurch einen Gewinn.

Das Verbot für Leerverkäufe war im Herbst 2008 auf dem Höhepunkt der internationalen Finanzkrise erlassen und mehrfach verlängert worden. Es sollte laut BaFin dazu beitragen, »exzessive Preisbewegungen« an den durch die Finanzkrise sehr unsicheren Märkten nicht weiter zu verstärken. Es galt für die Aktien folgender Finanzkonzerne: Aareal Bank, Allianz, Generali Deutschland, Commerzbank, Deutsche Bank, Deutsche Börse, Deutsche Postbank, Hannover Rückversicherung, Hypo Real Estate Holding, MLP sowie Münchener Rück.

Leerverkäufe hatten bereits bei großen US-amerikanischen Börsenkrise von 1929, die in der Folge zur Großen Depression und Weltwirtschaftskrise führte, eine auslösende Rolle gespielt. 1934 wurden sie deshalb unter Präsident Franklin D. Roosevelt durch den Securities Exchange Act stark eingeschränkt: Die darin verankerte »Uptick rule« erlaubte fortan nur noch Leerverkäufe bei Papiere mit steigenden Kursen – die letzte Transaktion mußte über der vorherigen Notierung gelegen haben. Die Regel wurde 2007 unter der Regierung von George Bush jr. abgeschafft. Im Dezember 2008 verbot die US-Regierung Short Sales mit Papieren von 799 US-Finanzinstituten erneut - allerdings nur befristet für drei Wochen.

In Frankreich wurde – anders als in Deutschland – das Verbot der riskanten Geschäfte kürzlich noch einmal auf unbestimmte Zeit verlängert. In Österreich läuft ein entsprechendes Verbot Ende des Monats aus. Ob es noch einmal verlängert wird, ist Presseberichten zufolge ungewiß.

 

JW vom 2.2. 2010

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